Könnte das Kindergeld rückwirkend gestrichen werden?

2 Antworten

Bei Abbruch von Studium oder Ausbildung muss die Familienkasse unterrichtet werden. Bis zum Start des neuen Studiums wird eine Schonzeit von bis zu 4 Monaten gewährt und das Kindergeld weiter gezahlt.

In manchen Fällen wird diese Zeit auch verlängert, aber wichtig ist die Meldung des Abbruchs, denn sonst kann es passieren, dass das Kindergeld ab Februar rückwirkend gestrichen wird.

Somit steht dann eine Rückzahlung ins Haus und das Kindergeld muss ab dem neuen Studium wieder beantragt werden.

Schalfende Hunde wecken ;-) Du wirst es richtig angeben müssen, sonst machst du dich strafbar. Lieber weckt man den Hund selber und gibt ihn einen Knochen, als dass man ihn schlafen lässt bis er dann mit knurrenden Magen und schlechter Laune aufwacht und ans Bein springt....

Gebt es und schaut was zurückkommt. Eignetlich hatte er keinen Anspruch, aber wenn diese 4 Monatsfrist nur kurzzeitig überschritten wurde und es dabei absehbar, dass man bald wo anders anfangen kann, dann wird da schon mal ein Auge zugedrückt. Egal wie es ausgeht. Auf jeden Fall angeben.