Wohnung während der Probezeit

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Dokumentiere den Zustand bei Übernahme durch Fotos. Außerdem solltest Du ein Übernahmeprotokoll fertigen, welches der Wohnungseigentümer, respektive die Hausverwaltung gegenzeichnet.

Das käme darauf an:

Handelt es sich um einen Formularmietvertrag, wäre diese Klausel unwirksam und darf ignoriert werden.

In einem individuellen Mietvertrag vereinbart, schuldest du die Renovierung. In dem Fall macht es durchaus Sinn, das Angbebot abzulehnen und sich in einer Frühstückspension oder Monteursunterkunft mit Langzeitvertrag günstig einzumieten, bis die Probezeit rum ist.

G imager761

Ist dies eine vorformulierte Standardklausel, ist sie bei Auszug unwirksam. Nur wenn diese Klausel eigens für dich in den Vertrag geschrieben wurde, sieht es anders aus. Dokumentiere den Zustand der Wohnung genau und mach ein Übergabeprotokoll, das alle Beteiligten unterschreiben, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.