Eröffnungsbilanz mit negativem Kassenbestand?

3 Antworten

Leider wollte kein Steuerberater sich dem Thema annehmen. Nicht für Geld und liebe Worte...

Kann ich verstehen, wenn der Mandant tatsächlich einen negativen Kassenbestand ausweisen will.

Erst muss die Kasse im alten Jahr korrigiert werden, dann kannst im neuen Jahr weitermachen. Ist die Bilanz etwa auch so an das Finanzamt übermittelt und im Unternehmensregister hinterlegt worden?

Mike0208 
Fragesteller
 16.07.2021, 02:40

Naja, von WOLLEN kann keine Rede sein. Er hatte einen Schlaganfall und so war es bis dahin eben in der BWA.

Wie dem auch sei, ich wäre sehr dankbar für jeden Tip.

Ich weiß nämlich immer noch nicht, wie ich das buchen soll.... :-(

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Wassonst  16.07.2021, 06:19
@Mike0208

Ja, gar nicht. Erst Bilanz des Vorjahres berichtigen.

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Ich würde bei grenzenlosem Ahnungslosigkeit einen Steuerberater empfehlen.

Eine Bilanz mit einem negativen Kassensaldo (was bei einer Kasse nicht sein kann!)

ist die Einladung an das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung.

Mit Lexware kann man eine automatische Datenübernahme machen.

Und wenn man falsch bucht passiert das.

Lexware fragt, wenn man Kassenbuchungen macht ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist.

Sachkontenblätter 2015? Ich hoffe mal das dann wenigstens das Programm aktuell ist.

Ich verstehe einfach nicht warum man ohne Ahnung zu haben versucht seine Buchhaltung zu machen. Keiner würde auf die Idee kommen sich selber zu operieren, sondern würde so was im Krankenhaus vom Arzt zu machen.

Das hier ist wieder das beste Beispiel von Geiz ist nicht geil.

Alarm67  15.07.2021, 07:32

👌👍👏👏👏👏👏

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Mike0208 
Fragesteller
 15.07.2021, 15:28

Danke Tina34 für Ihre Antwort. Aber das hilft mir nicht wirklich weiter...
Mit Geiz hat das hier auch nichts zu tun.
Der Geschäftsführer erlitt vor Jahren einen Schlaganfall und seitdem war die Gesellschaft ruhend. Wie der Buchhaltung zu entnehmen ist, handelt es sich um das Jahr 2015, welches abgeschlossenw erden soll. Danach gab es keine Aktivität mehr.
Ich habe ein duzend Steuerberater angeschrieben, aber keiner wollte sich dieser Sache annehmen. Irgendwie auch verständlich.
Der Sohn wird das Unternehmen jetzt weiter führen und dazu muss eben alles sauber sein. Auch wenn vorher evtl. falsch gebucht wurde.
Soweit ich weiß, werden Kassenbestände ja immer im Soll und Haben gebucht, und niemals mit Vorzeichen.
Ich muss also wissen, wo der Fehler steckt. Für diese Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Und ja, die Software ist ganz aktuell, Lexware Financial Office Pro, Version 2021

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Wenn du die Bareinlage buchst und der Bestand weiter steigt, muss der Kassenbestand vorher im Soll gewesen sein. Oder du hast falsch gebucht. Aus dem eingestellten BIld ist nicht ersichtlich, wo da Soll oder Haben ist.

Negativer Kassenbestand geht nicht, auch buchhalterisch nicht. Damit hört man weder auf noch fängt man damit an.

Wenn man keine Ahnung hat und auch keine aktuelle Software ("Sachkonto 2015"), sollte man da Profis ranlassen.

Mike0208 
Fragesteller
 15.07.2021, 15:32

Hallo Wassonst,

Danke für Ihre Antwort.

Die Frage ist eben, wo ich falsch gebucht habe...

Soweit ich weiß, wird bei der Kasse ja nie mit negativem Vorzeichen Gebucht, wenn es sich um eine Ausgabe handelt, sondern immer nur im Soll oder Haben!

Ist das so richtig?

Die Zahlen wurden aus einer Datev "Kanzlei Rechnungswesen" BWA übernommen.
Dort war die Kasse eben schon im Minus.

Jetzt wurde damit eine Bilang (2014) gemacht und jetzt hat Lexware Financial Office Pro Version 2021 automatisch das Jahr 2015 eröffnet und die Salden übernommen.

Was ich nicht kappiere, wo ist der Fehler?

In den Screenshots erkennt man die EB Werte...

Bin für jeden Tip sehr dankbar.

Leider wollte kein Steuerberater sich dem Thema annehmen. Nicht für Geld und liebe Worte...

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