Nebentätigkeit Lektorat?

2 Antworten

Es ist eine Tätigkeit gegen Honorar udn damit freier Beruf.

Sieh mal in Wiso nach "selbständige Tätigkeit" und "Anlage EÜR" da gibt es bestimmt etwas um den Gewinn aus der Tätigkeit in der Anlage EÜR zu ermitteln.

Denke dran alle Kosten (Internet, Abschreibung Computer, Bürobedarf, Fachliteratur usw) anzuführen.

Da der Abnehmer in der Schweiz sitzt,ist der Ort der sonstigen Leistung gem.§ 3 a UStG Umsatzsteuerfrei.

Du hast aber vollen Vorsteuerabzug.Also wenn Du z. B. ein Notebook für 1.190,- Euro kaufst, bekommst Du die 190,-Euro vom Finanzamt zurück. Auch die kleinen Beträge aus den Internetkosten usw. summieren sich auf.

Du könntest das auch ohne "WiSo" direkt in ELSTER machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
MW0808 
Fragesteller
 07.09.2023, 12:34

Vielen Dank, ich nutze immer WISO, da dort meine ganzen Daten schon eingetragen sind. Wenn ich die nebenberufliche Tätigkeit wähle, dann wird aber immer eine Gewinn-Verlust-Rechnung gefordert. Das habe ich gar nicht.

Da der Abnehmer in der Schweiz sitzt,ist der Ort der sonstigen Leistung gem.§ 3 a UStG Umsatzsteuerfrei.

--> Was bedeutet das genau? Bzw. muss ich etwas beachten oder wirkt sich das irgendwie aus?

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wfwbinder  07.09.2023, 20:58
@MW0808
Wenn ich die nebenberufliche Tätigkeit wähle, dann wird aber immer eine Gewinn-Verlust-Rechnung gefordert. Das habe ich gar nicht.

Deshlab schrieb ich ja, dass Du sehen musst, wo in dem Programm die Anlage EÜR ausgefüllt wird.Das ist die Gewinn-udn Verlustrechnung.Heißt eigentlich "Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung" daher EÜR.

Was bedeutet das genau? Bzw. muss ich etwas beachten oder wirkt sich das irgendwie aus?

Das habe ich doch geschrieben.Du stellst Deine Rechnungen ohne Umsazsteuer aus, weil der Ort Deiner sonstigen Leistung gem.§ 3 a UStG am Sitz Deines Auftraggebers erfolgt. Das Verfahren nennt sich "Reverse Charge" Du brauchst dich nicht zu kümmern, machct der Auftraggeber.

Aber Du hast den vollen Vorsteuerabzug aus Deinen eigenen Kosten udn Investitionen. Die Umsatzsteuer in deinen (betrieblichen) Ausgaben, bekommst Du über die Umsatzsteuererklärung zurück.

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MW0808 
Fragesteller
 08.09.2023, 12:00
@wfwbinder

Super, herzlichen Dank! Ich habe zudem gelesen, dass es eventuell in einem solchen Fall von Nachteil sein kann (wenn der Auftraggeber in einem anderen Land ansässig ist), das Ehegatten in Anspruch zu nehmen oder habe ich das falsch verstanden ? Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus. Herzliche Grüße

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wfwbinder  08.09.2023, 13:21
@MW0808

ich vermute, dass Du etwas falsch verstanden hast.

Ob der Auftraggeber in einem anderen Land ist,ist völlig belanglos in der Einkmmensteuer.

Vermutlich ging es um einen ausländischen Arbeitgeber (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Anstellung), da wäre so etwas möglich.

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§ 40 S. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt für die Länder, dass eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Nach S. 2 ist sie unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen.

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