Nebenkostenabrechnung 2021 traf erst im Mai 23 ein?

4 Antworten

Wenn das Abrechnungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 läuft, ist das nicht rechtens.

Guthaben muss weiterhin ausgezahlt werden, Nachforderungen brauchst Du aufgrund der Verjährung nicht mehr leisten.

Dann muss der neue Vermieter den alten Vermieter erneut verklagen und dort das Geld im Rahmen des Schadensersatzes fordern.

Aber Du bist raus!

Ist eine Nachforderung rechtens oder nicht?

Nein das ist alleine das Problem des neuen Eigentümers. Nachforderungen aus 2021 kann er nicht mehr geltend machen - Guthabenbeträge hingegen muss er auszahlen.

Dann muss der neue Eigentümer den ihm entstandenen Schaden beim Vorbesitzer geltend machen.

Das kommt auf das genaue Datum des Abrechnungszeitraum an.