Wie werden unterschiedliche Heizölpreise korrekt bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt?

4 Antworten

Bei jeder neuen Betankung muss die Restmenge im Tank und damit die Menge für die neue Lieferung genau festgestellt werden. Den Mittelwert aus den drei Lieferterminen kann man nicht so einfach übernehmen, wenn der Mieter zum Anfang 2008 weil das wetter mild war 1000 Liter Öl verbraucht hat und am Ende des Jahres 2008 weil es kälter war 2000 Liter verbraucht hat müsste er auch entsprechend 2/3 seines Gesamtverbrauches zu dem teuersten Preis von 0,71 Cent bezahlen.

Warum willst Du einen Schnitt der Preise nehmen udn nciht die Rechnungen?

Wenn Du mit Bestand gerechnet hast, also das z. B. am Anfang des Jahres 2.000 Liter im Tank waren (die Du ja auch bewertest haben musst), dann brauchst Du ja nur das aufzuführen, was Du nachweislich gezahlt hast.

Gab es die Rechnung mit Bestand, dann wie bei einer Inventrur:

Anfangsbestand (Wert) + Einkäuufe ./. Endbestand (zum letzten Preis)

Verbraucht =

Leider hast Du nicht die zugehörigen Mengen angegeben. Aber bei der Abrechnung muß die Verbrauchsbewertung nach der FIFO-Methode (First in - First out) erfolgen, sowohl steuerlich als auch mietrechtlich. Der Endbestandswert besteht aus den letzten Betankungswerten (bis max. zur Endbestandsmenge), alles andere wurde verbraucht.

Hier kannst Du es noch einmal genau nachlesen:

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/abrechnung2_heizkostenabrechnung-kontrolle.htm

Keinesfalls darfst Du nur die Literpreise nehmen und einen Durchschnittsliterpreis errechnen oder nach der LIFO-Methode (Last in - First out) vorgehen.

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, ist das Haus an nur einen Mieter vermietet. Wieso dann anfangen zu rechnen? In diesem Falle muss es doch möglich sein, die Pflicht der Tankbefüllung auf den Mieter zu übertragen? Ähnlich wie bei einer Gasetagenheizung. Da rechnet der Versorger auch direkt mit dem Mieter ab. Die übrigen Heizkosten ( Schornsteinfeger, Immisionsmessungen, Wartung usw. ) rechnet dann weiterhin der Vermieter mit dem Mieter ab.