Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?
Hallo alle zusammen,
mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.
Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben
Folgende Fragen wären nun:
- Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
- Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?
Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.
Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.
2 Antworten
Wenn das Finanzamt das akzeptiert hat, brauchst Du es nicht zu berichtigen.
Was Du auf der USt-Erklärung an Angaben machst, dienst letztlich nur dazu, dass das Finanzamt die Erklärungen der richtigen Person zuordnen kannst; in 90% der Fälle geschieht das schon über die Angabe der richtigen Steuernummer.
Handelsrechtlich sieht es so aus, dass Einzelunternehmer nur unter ihrem eigenen Namen tätig werden dürfen. Wollen sie unter einem anderen Namen tätig werden, müssen sie diesen Namen ins Handelsregister eintragen.
Das Finanzamt ist nicht das Handelsregister. Unter welchen Namen Du tätig wirst interessiert nicht wirklich, solange die Einkünfte und Umsätze versteuert werden.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Witzigerweise haben Sie mir vor ca. einem Jahr schon mal ausgeholfen. Ich schätze Ihre Unterstützung sehr.