Nachträgliche Kaution?

4 Antworten

Wenn im ursprünglichen Mietvertrag keine Kaution vereinbart wurde, kann sie auch nicht nachgefordert werden. Wurde aber eine Kaution vereinbart, aber nicht eingefordert, sieht das wieder anders aus..

Was die Heizkosten angeht, ist es sinnvoll einen höheren Abschlag zu bezahlen. Auch wenn ihr bisher eine Erstattung bekommen habt, dürfte sich das aufgrund der aktuellen Preisentwicklung deutlich verändern… Schau dir mal die Preisentwicklung in der letzten Zeit an, da kann man mindestens von doppelt so hohen Heizkosten ausgehen, je nachdem wann der Tank neu befüllt wurde/werden muss…

https://www.heizoel24.de/heizoelpreise

Meines Erachtens ist die nachträgliche Forderung einer Kaution eine einseitige Vertragsänderung und somit nicht zulässig.

Du brauchst ihr auch nicht zu versichern, die Wohnung ordnungsgemäß zu hinterlassen. Mal ganz abgesehen davon, ob ihr aufgrund des Mietvertrages überhaupt zu Renovierungsleistungen verpflichtet seid, ist keinesfalls ein Malerbetrieb verpflichtend einzusetzen und zu bezahlen.

Was die Vorauszahlung anbelangt könnte es von Vorteil sein, in Anbetracht der steigenden Energiepreise jetzt schon etwas mehr zu bezahlen als später unangenehm überrascht zu werden. Lass dir alles schriftlich geben. Es wird in der NK Abrechnung eh genau aufgeschlüsselt.

Alarm67  20.03.2022, 22:18

"Meines Erachtens ist die nachträgliche Forderung einer Kaution eine einseitige Vertragsänderung und somit nicht zulässig."

Bist Du Hellseher?

Oder woher weißt Du, dass es im MV keine Regelung zur Kaution gibt.

Wenn es diese gibt, dann handelt es sich um keine einseitige Vertragsänderung!

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Malti333  20.03.2022, 22:26
@Alarm67

Na, das ist jetzt aber Erbsenzählerei. Natürlich gehe ich davon aus, dass im MV keine Kautionszahlung vereinbart ist, ansonsten wäre die Frage des FS wohl nicht aufgekommen. Manchmal muß man mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen und genau das habe ich gemacht.

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Alarm67  20.03.2022, 22:30
@Malti333

Schaue Dir mal an, wie Orgel die Frage beantwortet!

So macht man das, wenn man keine Ahnung hat, ob und wie das geregelt ist.

Es sei denn, man ist Hellseher!

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Malti333  20.03.2022, 22:32
@Alarm67

Okay, wir einigen und darauf: ich bin Hellseher und du Erbsenzähler.

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Ist im Mietvertrag geregelt, dass ihr eine Kaution zu zahlen habt, kann die Vermieterin diese jederzeit zu Recht einfordern.

Und was die Heizkostenpauschale angeht, tut ihr sehr gut daran, auf die Forderung/dem Vorschlag der Vermieterin einzugehen!

Lebst Du hinterm Mond? Teilweise haben sich die Gas- und Heizölpreise um ein Vielfaches erhöht! Ihr werdet, wenn ihr die Vorauszahlung nicht anpasst, vermutlich eine nicht unbeträchtliche Summe nachzahlen müssen.

Answer123  21.03.2022, 23:01
Ist im Mietvertrag geregelt, dass ihr eine Kaution zu zahlen habt, kann die Vermieterin diese jederzeit zu Recht einfordern.

Nur, soweit dieser Anspruch nicht verjährt ist. Anzusetzen ist hier die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Abs. 1 BGB.

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Gas: Wir haben bisher auch Rückzahlungen bekommen, ab 2022 ist Schluß. Wir zahlen mindestens doppelt so viel als 2021. Das kann sie verlangen.