Nachbar parkt vor meine Garagentür?

6 Antworten

Ein Meisterstück formuliert für Dich

Sehr geehrter Herr xxxxx

Ich hatte Sie schon mehrmals mündlich gebeten plus per Email am xy.xy.xy nicht mehr vor meiner Garage xxx Str zu parken

Leider blieben meine Bitten unerhört , weshalb ich sie nun per Brief letztmalig auffordere, meine Garagenzufahrt nicht mehr als Parkmöglichkeit zu nutzen

Da Ihr Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt nach

“ (StVO § 12 Abs. 2) Vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken stets untersagt.

fühle ich mich andernfalls gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Oder

Sollte er das nächste mal vor Deiner Garage parken , klingelst Du um 5 Uhr früh bei ihm , Du möchtest ihn umgehend bitten die Garagenausfahrt frei zu machen , Du hättest Frühschicht .

Dabei freundlich lächeln

Plus ein Parken verboten Schild anbringen

classica  13.11.2023, 11:20

Die einfachsten Lösungen sind oft effektivsten um nicht einen Krieg der Gartenzwerge zu provozieren

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Eifelia  13.11.2023, 11:51

"Leider blieben meine Bitten unerhört"

"Wunderbar formuliert, nur "unerhört" bedeutet etwas anderes, ich würde hier

"Leider sind Sie dieser Bitte aus mir unbekannten Gründen bisher nicht gefolgt" verwenden.

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classica  13.11.2023, 12:29
@Eifelia

ETYMOLOGIE DES WORTES UNERHÖRT

spätmittelhochdeutsch unerhōrt; eigentlich = nie gehört, beispiellos, zu: erhœren = hören

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Eifelia  13.11.2023, 15:44
@classica

Ja, ich weiß. Das bestätigt doch nur, was ich geschrieben habe?

un·er·hört1 /únerhö́rt/

Adjektiv

  1. 1a.
  2. OFT EMOTIONAL ÜBERTREIBEND
  3. außerordentlich groß, ungeheuer
  4. "eine unerhörte Summe"
  5. 1b.
  6. OFT EMOTIONAL ÜBERTREIBEND
  7. sehr, überaus, erstaunlich
  8. "eine unerhört interessante, spannende, schwierige Sache"

Ähnlich

1.außerordentlich, enorm, gewaltig, gigantisch, immens, ungeheuer, ungemein, exorbitant, riesig unermesslich, kolossal, mordsmäßig, riesengroß

2.eine Frechheit, un·er·hört1

/únerhö́rt/

Adjektiv

  1. 1a.
  2. OFT EMOTIONAL ÜBERTREIBEND
  3. außerordentlich groß, ungeheuer
  4. "eine unerhörte Summe"
  5. 1b.
  6. OFT EMOTIONAL ÜBERTREIBEND
  7. sehr, überaus, erstaunlich
  8. "eine unerhört interessante, spannende, schwierige Sache"

Ähnlich;

1.außerordentlich, enorm, gewaltig, gigantisch, immens, ungeheuer, ungemein, exorbitant riesig, unermesslich, kolossal, mordsmäßig, riesengroß,

2.eine Frechheit, ein Skandal, empörend, haarsträubend, himmelschreiend, ein Skandal, empörend, haarsträubend, himmelschreiend

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Am Freitag habe ich an meine Garagentür den Schild "Ausfahrt freihalten" montiert und eine E-Mail an den Nachbar geschrieben, dass er sein Fahrzeug vor meine Garage wegfahren soll.

Damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein. Wenn du es noch offizieller machen willst hast du die möglichkeit eines Briefs per Einwurfeinschreiben.

Wenn er dann weiter vor deiner Garage parkt bleibt dir tatsächlich nur die Möglichkeit abschleppen zu lassen das kannst du natürlich in dem Einschreibebrief schon mal anklingen lassen.

Mischa177 
Fragesteller
 13.11.2023, 10:46

Danke. Bleibt nur noch die Frage, wie soll ich richtig dem Brief schreiben...

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berlina76  13.11.2023, 10:54
@Mischa177

Ich würd auf jeden Fall noch heut abend abwarten, wo er Parkt. Solange er nicht wieder vor deiner Garage Parkt sollte die Sache für dich erledigt sein.

Sollte er wieder dort Parken, dann schreibst du den Brief.

Sehr geehrter Herr ....

Hiermit fordere ich Sie auf den Platz vor meiner Garage freizuhalten, Garagenvorplätze sind keine Parkplätze und müssen freigehalten werden.

Sollte ihr Auto weiter dort parken, nem ich mir das Recht heraus, sofern ich sie nicht persönlich erreichen kann ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen.

...

irgendwie so in der Art und Weise. und wie gesagt Einwurfeinschreiben.

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berlina76  13.11.2023, 11:05
@Mischa177

PS: hatten mal ein ähnliches Problem. Hatten eine alte Garage gemietet. vor dieser Garage wurde die Straße neu gemacht und der Bauherr fand den Platz vor der Garage sehr gut geeignet um seine Container und Baufahrzeuge zu stellen.

Nur war 200 m davon entfernt gleich die Polizeistation. Wir haben uns gleich dahin gewandt. Die haben uns angeboten, den Platz gleich räumen zu lassen. Wir haben denen aber mitgeteilt, das sie nur versuchen sollten die Baufirma zu kontaktieren (war Wochenende) um den Platz innerhalb von 24 Stunden soweit räumen zu lassen, das wir unsere Garagenzufahrt nutzen konnten.

Das war nur möglich, weil die Fläche vor der Garage zwar Garagenzufahrt war, aber öffentliches Gelände. Sofern es sich also bei dir auch um öffentliches Gelände handelt, kannst du dich auch an die Polizei wenden. Dann brauchst du beim Abschleppen auch nicht auf vorkasse gehen. Lässt du von deinem Privatgelände abschleppen musst erstmal du zahlen.

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https://www.park-collect.de/

Es entstehen keine eigenen Kosten. Allerdings sind die Gebühren für den Falschparker recht heftig. Dürften zwischen 200 und 400 Euro liegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du machst dir da Gedanken...

Wenn ich ein Brief schreibe an dich... "Spring aus dem Fenster"

Springst du dann aus dem Fenster?

wohl eher gerade nicht, einige verstehen das gerade als Herausforderung

da hilft nur stärkere Geschütze aufbauen.

Wozu die Frage, wenn Du den Nachbarn bereits per Email angeschrieben hast 🤔

Verstehe ich nicht!

Mischa177 
Fragesteller
 13.11.2023, 10:32

Kein Antwort von meinem Nachbar auf mein E-Mail und sein Fahrzeug ist immer noch abgestellt vor meine Garage. Er konnte behaupten dass er nicht immer online ist ...Ich beabsichtige jetzt einem Brief zu schreiben und in seinem Postfach zu werfen. Derzeit ist er mit seinem anderen Auto bei der Arbeit...

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Eifelia  13.11.2023, 11:53
@Mischa177

Und es kann durchaus den Tatsachen entsprechen, dass er die Email noch nicht gelesen hat.

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Alarm67  13.11.2023, 13:10
@Gaenseliesel

Würde ich so nicht machen!

Später behauptet der Nachbar womöglich noch, dass der Scheibenwischer oder so kaputt ist und will Geld!

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