Nach 11 Jahren Erledigungsschreiben?

1 Antwort

Von wem/warum wurde die Pfändung denn nach vielen Jahren wieder angestossen?

Wenn Du ein paar Absätze in dem langen Text eingefügt hättest, würde ich vielleicht einzelne Punkte nochmal nachlesen.

Dem Gericht liegt der Titel von 2011 nicht mehr vor? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

Vielleicht könntest Du einen Antrag nach 775 Nr.4 ZPO stellen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX0tCMzPz9AhWa76QKHdmHDV8QFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.iww.de%2Fve%2Farchiv%2Fder-praktische-fall-keine-aufhebung-der-pfaendung-trotz-zahlung-f31609&usg=AOvVaw3vCQ0UMzU8ffCbzd1PihBW

"Keine Zeit" für einen Anwalt: Ich kommuniziere meist schriftlich (Mail, Fax, Brief) oder telefonisch mit Anwälten. Ersteres geht ja auch nach Feierabend. Dass Du keine Lust hast, dafür Geld auszugeben, verstehe ich natürlich schon.

Wenn Du meinst, dass Bank und Gläubiger sich falsch verhalten, könntest Du Dich auch an die BaFin wenden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi035uN0fz9AhUPxQIHHfJlB_gQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafin.de%2FDE%2FVerbraucher%2FBeschwerdenStreitschlichtung%2FBeiBaFinbeschweren%2FBeiBaFinbeschweren_node.html&usg=AOvVaw0qm355YoAxiT7YVnrTXHNY