Mutter Schwerstpflegefall?

3 Antworten

Ist die Eigentumswohnung von Dir selber finanziert? Dann ist die nicht in Gefahr.

Wenn das aber eine Schenkung der Mutter sein sollte, dann könnte die innerhalb von 10 Jahren bei Bedürftigkeit der Mutter widerrufen werden.

Ist da nicht gerade das Gesetz geändert worden, das nur noch Zuzahlungen von Kindern dessen Einkommen über 100.000 liegt erfolgen soll?

Eigentum /Vermögen der Kinder wurde noch nie herangezogen, nur Einkommen abzüglich Aufwendungen und auch Tilgungen und Zinsen für Kredite wurden abgezogen.

Das Einkommen war aber als Familien Einkommen definiert.

erstmal wird alles verwertet, was die Mutter hat... dann kommt das Sozialamt auf Sie zu...weil es die Differenz zahlen muss... da gibt es dann Tabellen, wie viel von Ihnen evtl. dazu zu zahlen ist... das läßt sich so auf Distanz nicht sagen... da gab es auch neue höchstrichterliche Entscheidungen... also erstmal abwarten... und evtl. einen anwaltlichen Rat einholen...