Hartz IV Erbe
Hallo
Ich hoffe dass ich hier richtig poste.
Durch den Tod meiner Mutter habe ich geerbt. Da meine Schwester zu Lebzeiten und auch nach dem Todesfall dieKonten verwaltet hat macht sie jetzt auch die Meldung für das Finanzamt. Weil ich gelesen habe,dass es unbedingt wichtig ist dies dem Jobcenter zu melden, habe ich eine vorläufige Berechnung der Anwältin meiner Schwester an das Jocenter gesandt. Es sind voraussichtlich euro 10750 Gestern kam ein Schreiben mit einer vorläufigen Einstellung meines HartzIV und einer Anhörung. Die Zahlung der Erbsumme wird voraussichtlich je nachdem,wie das Finanzamt arbeitet,in 3 Wochen überwiesen
Hierzu meine Frage, 1.Dürfen sie mir einfach die Leitung einstellen... 2.Ich erhalte monatlich jetzt vom Jocenter 567 Euro. Wird das Erbe ,die 10750 durch diesen Betrag geteilt??
Dann müsste ich ja 1 Jahr mit diesem Betrag auskommen müssen 12 Monate. Wird dies als quasi Beschäftigung angesehen ??
Hinzu kommt eine Eigentumswohnung,die zur Hälfte meiner Schwester und zur Hälfte mir gehört. Diese ist zur Zeit vermietet und es wird nicht so leicht sein diese zu verkaufen. Man hat mich aufgefordert den Wert der Wohnung zu nennen. Sollte ich dies jetzt schon angeben oder erst,wenn die Wohnung verkauft ist?? Möchte nicht nochmal so auf die Nase fallen,wie jetzt. Erschaft gemeldet ,habe bis jetzt keine Erbzahlung. .kein Geld vom Jobcenter, weiss gar nicht,wie ich alles bezahlen soll Darf das Jocenter mir eine Verkaufsfrist nennen?? eine Kur in der Bearbeitung,weil ich sehr krank bin,in ja ab dem 1.9 auch nicht mehr versichert.... Es steigt Panik in mir auf......
Ich kann keinen Gutachter bezahlen,ein Makler hat uns mitgeteilt,dass sie nicht mehr als Euro 84 ooo wert ist. In Verbindung zu meiner obigen Frage möchte ich gerne wissen,o ,wenn der Verkauf sich hinziehen sollte,da die Mieter klagen wollen,da meine Schwester ihnen ein langes Wohnrecht zugesagt hat, sollte ein Jahr vergangen sein,in denen ich mit den 10750 Euro ausgekommen ,muss ich ja HartzIV neu beantragen,gilt dann die vielleicht noch nicht verkaufte Wohnung als Einkommen oder Vermögen??
Falls es ein wenig konfus geschrieben ist bitte ich um Nachsicht,die Aufregung fordert ihren Tribut. Danke für´s Zuhören und eventuelle Antworten.
cris
2 Antworten
Ich rate dir, dich an eine Beratungsstelle für Hartz4-empfänger zu wenden, ehe du denen noch was mitteilst. Erstmal: Du wirst selbstverständlich dein Erbe verbrauchen müssen, ehe du von denen nochmal Geld siehst. So läuft das. Aber du solltest auf jeden Fall sehr konservativ rechnen, die wollen sich natürlich um jeden cent drücken, den du an Kosten haben kannst.
Sprich Doch mit Deiner Schwester, es steht doch einer Teilauszahlung des Barvermögens nichts im Wege und damit hättst Du zumindst wieder etwas Bargeld.
Wie Ihr die Immobilie verwertet, das ist ein anderes Thema. Wenn sie in guter Lage ist, dann wird sich sicherlich auch ein Käufer finden, der dieses Objekt im vermieteten Zustand kauft. Die Aufforderung zur Verwertung dieser geerbten Immobilie ist natürlich nachzukommen, aber man hat auch gute Argumente den anzusetzenden Wert gering zu halten, denn im ungünstigsten Fall kann die Erbauseinandersetzung hierfür nur über eine Zwangsversteigerung abgewickelt werden und die Erlöse sind dann bekanntermassen gering. Lasst Euch doch einmal beraten, ob es nicht besser ist die hälftigen Mieteinnahmen als Einkommen zu deklarieren.
Deine Rechnung wielange Du von dem ererbten Geld leben musst stimmt so nicht, wenn Du das Geld ausgegevben hast, bzw. wenn deine Barschaft unter die Schonvermögensgrenze fällt, dann bist Du ja wieder Hartz IV berechtigt.
Ab dem Zeitraum, ab dem man keinerlei Sozialleistungen mehr vom Staat bezieht, kann einem auch niemand mehr vorschreiben, wie man sein Geld ausgibt. Nur für den Fall, dass man sich beispielsweise durch Schenkungen selbst verarmt können diese rückabgewickelt werden.
Was hat das Finanzamt mit dem Erbe zu tun? Solange der Wert des Erbes nicht die Freigrenzen übersteigt, solange fällt doch auch keine Erbschaftssteuer an.
Wenn sich alle Erben einig sind, dann kann die Aufteilung des Erbes doch schon in Angriffgenommen werden. Nur wenn man einen Erbschein benötigen sollte, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Natürlich kann man auch den Antrag stellen, dass die Zahlungen nicht sofort eingestellt werden, aber man muß wissen , dass dann das ausgezahlte Geld auch wieder zurückgezahlt werden muss.
sorry,ausserdem in ich der Meinung,ebenfalls durch´s lesen,dass sie erst die Zahlungen einstellen dürfen,wenn das Geld auf meinem Konto ist, Das Finanzamt hat ja noch die Nachlassaufstellung zu prüfen. Meine Schwester kann ja nicht einfach einen B etrag überweisen und zu diese hat ja keinen Hand und Fuss
Ersteinmal danke für die Antwort hmmmich denke es gibt kein Schonvermögen bei einer Erbschaft..oder hab ich das verkehrt verstanden?? Ich hae auch schon im Forum geschaut und gelesen,dass einem vorgeschrieben wird,wie lange man von dem Geld leben muss!!?? Das Geld und die Wohnung ist mir gar nicht so wichtig!! Mir geht es gerade um meine eingereichte Kur!!! eziehe ich HartzIV so habe ich die Kur vor einem Monat einregreicht muss ich keine Euro 10.ezahlen ausserdem bin ich ab Donnerstag nicht mehr versichert!!