Hartz IV Erbe

2 Antworten

Ich rate dir, dich an eine Beratungsstelle für Hartz4-empfänger zu wenden, ehe du denen noch was mitteilst. Erstmal: Du wirst selbstverständlich dein Erbe verbrauchen müssen, ehe du von denen nochmal Geld siehst. So läuft das. Aber du solltest auf jeden Fall sehr konservativ rechnen, die wollen sich natürlich um jeden cent drücken, den du an Kosten haben kannst.

Sprich Doch mit Deiner Schwester, es steht doch einer Teilauszahlung des Barvermögens nichts im Wege und damit hättst Du zumindst wieder etwas Bargeld.

Wie Ihr die Immobilie verwertet, das ist ein anderes Thema. Wenn sie in guter Lage ist, dann wird sich sicherlich auch ein Käufer finden, der dieses Objekt im vermieteten Zustand kauft. Die Aufforderung zur Verwertung dieser geerbten Immobilie ist natürlich nachzukommen, aber man hat auch gute Argumente den anzusetzenden Wert gering zu halten, denn im ungünstigsten Fall kann die Erbauseinandersetzung hierfür nur über eine Zwangsversteigerung abgewickelt werden und die Erlöse sind dann bekanntermassen gering. Lasst Euch doch einmal beraten, ob es nicht besser ist die hälftigen Mieteinnahmen als Einkommen zu deklarieren.

Deine Rechnung wielange Du von dem ererbten Geld leben musst stimmt so nicht, wenn Du das Geld ausgegevben hast, bzw. wenn deine Barschaft unter die Schonvermögensgrenze fällt, dann bist Du ja wieder Hartz IV berechtigt.

Ersteinmal danke für die Antwort hmmmich denke es gibt kein Schonvermögen bei einer Erbschaft..oder hab ich das verkehrt verstanden?? Ich hae auch schon im Forum geschaut und gelesen,dass einem vorgeschrieben wird,wie lange man von dem Geld leben muss!!?? Das Geld und die Wohnung ist mir gar nicht so wichtig!! Mir geht es gerade um meine eingereichte Kur!!! eziehe ich HartzIV so habe ich die Kur vor einem Monat einregreicht muss ich keine Euro 10.ezahlen ausserdem bin ich ab Donnerstag nicht mehr versichert!!

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@windhexe

Ab dem Zeitraum, ab dem man keinerlei Sozialleistungen mehr vom Staat bezieht, kann einem auch niemand mehr vorschreiben, wie man sein Geld ausgibt. Nur für den Fall, dass man sich beispielsweise durch Schenkungen selbst verarmt können diese rückabgewickelt werden.

Was hat das Finanzamt mit dem Erbe zu tun? Solange der Wert des Erbes nicht die Freigrenzen übersteigt, solange fällt doch auch keine Erbschaftssteuer an.

Wenn sich alle Erben einig sind, dann kann die Aufteilung des Erbes doch schon in Angriffgenommen werden. Nur wenn man einen Erbschein benötigen sollte, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Natürlich kann man auch den Antrag stellen, dass die Zahlungen nicht sofort eingestellt werden, aber man muß wissen , dass dann das ausgezahlte Geld auch wieder zurückgezahlt werden muss.

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sorry,ausserdem in ich der Meinung,ebenfalls durch´s lesen,dass sie erst die Zahlungen einstellen dürfen,wenn das Geld auf meinem Konto ist, Das Finanzamt hat ja noch die Nachlassaufstellung zu prüfen. Meine Schwester kann ja nicht einfach einen B etrag überweisen und zu diese hat ja keinen Hand und Fuss

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