Muss man Krankenkasse über Nebenjob informieren? Erhöhen sich dadurch die Beiträge?

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Hallo,

der Arbeitgeber des Minijobs zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Diese Beiträge darf er aber nicht vom Lohn abziehen.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Node.html?__nnn=true

Arbeitsrechtlich ist meist eine Genehmigung des bisherigen Arbeitgebers für den Zweitjob erforderlich.

Eine Information an die Krankenkasse ist nicht erforderlich (Ausnahme: wenn eine Zuzahlungsbefreiung besteht, ist die Krankenkasse über die höheren Einnahmen zu informieren).

Gruß

RHW

Schiko  30.09.2012, 14:44

Der Arbeitgeber des Minijobs kann die zwei Prozent Steuer vom Lohn abziehen und eben nur 392 auszahlen, dies ist zulässig.

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