Muss man einen Anwalt nehmen wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du diesen Schritt machen mußt, dann nur mit Anwalt.Evtl.lohnt sich dann das auch für Dich finanziell so, daß Du davon auch den Anwalt bezahlen kannst. Denn wenn etwas nicht richtig geklärt wurde, gärt und grollt das oft ein Leben lang und da ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn ohne eine solche keine wirkliche Einigung möglich ist, die bessere Alternative.

Deine Sachverhaltsschilderung ist leider recht allgemeiner Art und daher nicht abschließend zu beurteilen.

Typische Nachlaßsachen werden erstinstanzlich vor dem Amtsgericht verhandelt und da können sich die Parteien selber vertreten. Bei allgemeinen Zivilsachen aber richtet sich die erstinstanzliche Zuständigkeit nach dem Streitwert. Unter 5000,--€ ist das Amtsgericht, darüber das Landgericht zuständig. Beim Landgericht aber gibt es Anwaltszwang. Man muß also einen Anwalt beauftragen.

Ob nun Anwaltszwang oder nicht: Bedürftigen Personen steht Prozeßkostenhilfe zu. Sie brauchen nicht auf anwaltliche Unterstützung zu verzichten. Allerdings frage ich mich, wie bei einer Erbschaftssache das mit der Bedürftigkeit dargelegt werden soll.Oder, hast Du noch überhaupt kein Geld aus der Erbschaft bekommen?

Hallo, man muss nicht aber es ist ratsam.

Jeder kann sich vor Gericht selbst vertreten, würde aber in diesem Fall nicht dazu raten. Dann hätte die "andere Seite" sehr gute Karten und könnte vermutlich mehr als ihre Minimalziele durchsetzen.

Du kannst ja versuchen dich und deine Interessen selbst zu vertreten...

Schätze ich aber als ziemlich hoffnungsloses Unterfangen ein, besonders wenn deine Miterben sich anwaltlich vertreten lassen. Weißt du etwa wie man vor Gericht Anträge stellt , beispielsweise ???