Schlichter für Erbstreitigkeiten gesucht

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Über Konflikte zwischen Erben können die Fachanwälte endlos klagen. Vor allem wenn kein Testament vorliegt und nach dem Todesfall eine Erbengemeinschaft entsteht, gibt es häufig Ärger. Denn die Stimme jedes Gemeinschaftsmitglieds kann die der anderen blockieren. Es gilt kein Mehrheitsrecht. Seit 1998 hilft zum Beispiel in solchen Fällen die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten, ohne dass die Fälle vor Gericht gehen müssen.

Nicht nur Streithähne können sich an eine der bundesweit 70 Geschäftsstellen des Vereins wenden. «Es kann auch sein, dass der Erblasser testamentarisch verfügt, dass im Streitfall ein Schlichtungsverfahren vorgenommen werden soll», erläutert der Fachanwalt Michael Rudolf mit Sitz in Angelbachtal bei Heidelberg. Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, deren Vorstand Rudolf ist, hatte die Schiedsstelle einst initiiert. Auch Erblasser können also vor ihrem Tod die Schlichter ins Spiel bringen.

Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren soll die Schlichtung kürzere Verfahren bringen - Erbstreitigkeiten ziehen sich häufig über Jahre hin. «Und es werden meist deutlich weniger unsinnige Beweise erhoben», sagt Rudolf. Vor Gericht werde dagegen alles gewürdigt, was die unterschiedlichen Parteien vorbringen. Das lasse sich in der außergerichtlichen Vermittlung vermeiden. Und so sehen die Anwälte ihre Arbeit auch als «Dienst am Menschen», sagt Rudolf. Denn viel zu häufig entzweit Streit über das Erbe die ganze Familie.

* Schiedsstellen in der Übersicht: www.ombudsmann.de/ombudsmann.php/cat/7/title/Links