Muss Kellner den Verlust ausgleichen, wenn Gäste die Zeche prellen?

3 Antworten

Ein Kellner kann nicht zum Ausgleich herangezogen werden, denn es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die Gäste lückenlos zu überwachen, schliesslich muss er ja zum Servieren und Abtragen auch die Wirtsstube verlassen. Nur wenn der Chef ihm nachweisen kann, dass die Gäste mangels seiner Aufmerksamkeit verschwinden konnten, weil er im Hinterhof eine Zigarettenpause eingelegt hat, kann es schon mal eng werden für den Schaden mit gerade stehen zu müssen.

Es gibt leider Unternehmen, bei denen das der Fall ist. Besonders tritt dieser Fall auf Volksfesten wie z.B. dem Oktoberfest auf. Prellt hier ein Kunde seine Zeche, zahlt sie die Bedienung. Die haben nur die Wahl entweder den Job bekommen oder nicht.

Deine Freundin hat ja nichts mit der Zechprellerei zu tun und hat sie auch sonst nicht verschuldet. Sie darf daher in keinem Fall zur Kasse gebeten werden. Ich würde den Chef sofort zur Herausgabe des einbehaltenen Lohnes auffordern und ihm ansonsten mit dem Arbeitsgericht drohen. Dorthin würde ich dann gehen oder zu einem Anwalt, damit er den zu Unrecht einbezogenen Betrag herausklagt.