Muß ich nicht bestellte Ware eigentlich aus rechtlicher Sicht zurücksenden?

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LittleArrow hat völlig recht, dieser Ansicht sind auch die Gerichte. Unbestellte Waren muss man eine Zeit lang aufbewahren, damit der Versender sie womöglich abholen lassen kann, und je nach Warenwert müssen das auch nicht drei Jahre sein, in der Regel sind 3 - 6 Monate ausreichend.

Man darf die Waren nicht benutzen, denn damit käme ein Kaufvertrag zustande, man ist aber auch nicht verpflichtet auf eigene Kosten den Absender noch zu kontaktieren - man lässt sie einfach liegen. (ignorieren !!!)

Wenn eine Rechnung und eine Mahnung kommt , macht man nichts, denn es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man widersprechen und den Rechtsstandpunkt vertreten, dass unaufgefordert Waren zugeschickt wurden. Vor Gericht muss nämlich dann der Verkäufer beweisen, dass ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist. Das kann er in der Regel nicht.

Eigentlich ist es immer die gleiche Abzocke. Von einem Adressenhändler ( irgendwann mal ein Preisrätsel abgeschickt) kauft jdm. eine Adresse und schickt dort irgendeinen minderwertigen Schrott hin. Dann kommen Mahnungen und Inkassobüro.

Cool bleiben !!! Und sich nicht einschüchtern lassen.

Natürlich, was denn sonst? Die Rücksendung kann unfrei erfolgen d.h. auf Kosten des Versenders aber auf jeden Fall muss es zurückgesandt werden wenn man es nicht behalten und bezahlen will.

Susanne1  03.11.2010, 19:54

Vorsicht, nimmt der Empfänger der unfreien Sendung diese nicht an, können locker 15, -Euro Gebühren anfallen seitens der Post. Ich denke, aufbehalten u. abwarten ist besser als retounieren.

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Nein, Du mußt sie aber (drei Jahre ab Jahresende) zur freien Verfügung des Absenders halten. Oder Du mußt ihn zur Abholung auffordern und anderweitige Vernichtung androhen (mit Fristsetzung!).

Du musst aufbewahren und zwar mit der "in Deinem Haushalt üblichen" Sorgfalt. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich, der Versender muss in diesem Fall die Abholung einleiten.