Kann man bei Geschäftsaufgabe seine Waren verschenken für guten Zweck, wie ist das dann m. Steuer?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieso erzielt sie keinen Erlös?
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Sie kann doch nur das verschenken, was sie besitzt, oder? Und da eine Schenkung in diesem Falle in der Privatsphäre stattfindet, muss sie die zu schenkenden Sachen aus dem Betriebsvermögen erstmal ins PV übernehmen.
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Und? Wie geschieht das? Richtig, durch Entnahme. Also Umsatz/Ertrag mit Bemessungsgrundlage nach § 10 (4) UStG, § 6 (1) Nr. 4 EStG.
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Ich würde das Zeugs billigst verkaufen. Das Verschenken kann sie sich wahrscheinlich nicht leisten.

@Enno: Etwas offtoppiges:

Du brauchst für deine Absätze jetzt keine Punkte mehr einzusetzen, sondern einfach 2 mal die Return-Taste benutzen!

;-)

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@Mandrake

Das muss ich mal ausprobieren.

Bisher habe ich unter Windows immer [Alt]+255 und zwei Leerzeichen als Absatztrenner verwendet und unter Linux eben den Punkt und zwei Leerzeichen, weil die Composetaste nicht eingerichtet ist. (Auf die Weise konnte man auch erkennen, an welchem Rechner ich tippte.)

Hej, klappt ja tatsächlich!

Super!

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Danke.

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"Ich würde das Zeugs billigst verkaufen."

Also einfacher kann man es ja nicht haben. Alles, was am Ende noch da ist, ist offenkundig nichts wert. Damit dürfte einer Entnahme zum Teilwert (=Null) und einer anschließenden Schenkung nichts im Wege stehen. Zumindest würde ich das so dem FA gegenüber argumentieren.

Räumt der Tierverein dafür "im Gegenzug" jedoch unentgeltlich, so ist dies ein tauschähnlicher Umsatz, und es käme zur Besteuerung. Das heißt, der Verein muss die Räumung ohne Gegenleistung durchführen oder bezahlt werden. Aber nicht mit den Restwaren.

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