Muss ich Geldüberweisungen von meiner Oma ans Sozialamt zurück zahlen?

2 Antworten

Kann schon sein. Nach meiner Erfahrung werden die vorgelegten Kontoauszüge akribisch durchgesehen auf Hinweise, die auf Vermögen hindeuten. Z.B. Abbuchungen von Versicherungen etc. müssen belegt werden, weil sich hinter der Hundehaftpflicht ja eine Lebensversicherung verbergen könnte.

Und 50,-€ monatlich mal mehrere Jahre ist ja auch kein Kleinbetrag mehr.

Was die Oma mit ihrem Bargeld macht, kann natürlich niemand nachweisen.

sollte sie Pflegefall werden und ihr Erspartes aufgebraucht sein, kann dann das Sozialamt das Geld zurück fordern?

Nein .... solche Kleinbeträge, die sie Dir als monatliche Unterstützung leistet sind nicht zurückzuzahlen.