Ich habe ein Auto per Überweisung bezahlt, stehe aber nicht im Kaufvertrag - wer ist Eigentümer des Autos?

5 Antworten

Das hier:

Da ich mir damals auch Gedanken um ihre Altersvorsorge machte, sollte sie lieber das Geld dafür verwenden, als es mir zurück zu überweisen.

hört sich für mich sehr nach:

dass ich ihr das Auto geschenkt hätte und sie dafür etwas für ihre Altersvorsorge gemacht hat

an. Sie steht im Kaufvertrag und ist somit die Eigentümerin. Die Zahlung von dir mag ein Indiz dafür sein, dass es anders sein könnte. Da dir das aber auch erst jetzt mit der Trennung einfällt, dürftest du nur sehr geringe Erfolgsaussichten haben.

berlina76  21.08.2023, 21:56

Wenn man das Geld nur als zinsloses Darlehen gewärt hätte, dann währe sicherlich Monatlich eine Summe x, wenn auch noch so klein an den Geldgeber zurückgeflossen. 3 Jahr lang nicht zurückzahlen sieht nicht nach nem Darlehen sondern einer Schenkung aus.

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War sehr naiv damals von mir.

stimmt.

Ich habe aber damals die Kosten übernommen (damit sie keinen Kredit aufnehmen musste) und das Auto per Banküberweisung an das Autohaus gezahlt. Da ich mir damals auch Gedanken um ihre Altersvorsorge machte, sollte sie lieber das Geld dafür verwenden, als es mir zurück zu überweisen.

passt zu:

Darauf hin erwiderte sie mir, dass ich ihr das Auto geschenkt hätte und sie dafür etwas für ihre Altersvorsorge gemacht hat.

Ich finde es immer etwas seltsam, dass Menschen meinen, eine Heirat wäre unnützer Papierkram und dabei übersehen, welche Zwang zu Papierkram damit ausgelöst wird. Eine klare Vereinbarung hätte hier geholfen.

Wärt Ihr erheiratet, würde der Vorgang (Auto und auch Altersversorgung) in den Zugewinnausgleich udn den Versorgungsausgleich eingehen.

Aus meiner Sicht für Dich leider eine teuere Lehrstunde, aber Du hast ihr das Auto geschenkt. Wenn es nicht so gemeint war, wird es kaum zu beweisen sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

"gering"

wer im kaufvertrag steht, ist im Normalfall der Eigentümer

Falls du das jetzt einklagen möchtest ala du hast bezahlt, könnte Aussage gegen Aussage stehen...

Haks ab und sei bei der nächsten nicht so naiv..kann jedem passieren.

die Kohle wiederzubekommen, ist sehr gering, vermutlich wären deine Klagekosten höher als der Gerichtsgewinn

Ohne Zeigen oder schriftliche Nachweise bekommst du das Geld nicht zurück. Und musst die Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen.

Hat sie dich betrogen oder verprügelt, dann kannst du die Schenkung wegen groben Undanks zurückfordern.

Abzüglich 10%je Schenkungsjahr.