Muß ich die Löschungsbewilligung der Grundschuld annehmen nach Ablösung des Kredites?
Ich habe meinen Kredit komplett abgelöst. Daraufhin hat die Bank - ohne Rücksprache - eine Löschungsbewilligung der Grundschuld durch einen Notar veranlasst und mir die Notarrechnung, die jedoch auf die Bank ausgestellt ist, zur Zahlung weitergeleitet. Ich möchte aber die Grundschuld vorerst stehen lassen, für einen evtl. späteren Kredit. Die Bank weigert sich, eine treuhänderische Haltung der Grundschuld sei nicht möglich. Meines Wissen brauche ich aber zur endgültigen Löschung der Grundschuld dann eine AKTUELLE Löschungsbewilligung, oder?
Muss ich das akzeptieren, auch wenn ich keinen Auftrag dazu erteilt habe?
Wie lange kann ich eine treuhänderische Haltung der Grundschuld durch die Bank erwarten / verlangen?
Danke!
2 Antworten
Danke für die Rückmeldung, aber das hab ich schon soweit verstanden, aber mir geht es darum, dass ich jetzt für die Löschungsbewilligung (die ohne Rücksprache von der Bank beauftragt wurde) zahlen soll und die ich, wenn ich erneut einen Kredit auf diese Grundschuld aufnehmen will, ja nicht gebraucht hätte. Ist die Bank nicht verpflichtet, hier erst mal Rücksprache zu halten statt einfach auf meine Kosten einen Notar zu beauftragen?
Die Bank hat absolut alles korrekt gemacht. Die Grundschuld steht immer noch in deinem Grundbuch und DU musst zu deren Löschung selber einen Notar beauftragen. Wann du das tust, ist dir überlassen.
Was du vermutlich nicht verstanden hast:
1. Die Unterschrift unter einer von der Bank ausgestellten Löschungsbewilligung muss immer von einem Notar beglaubigt werden.
2. Die Bank ist berechtigt, dir die Notarkosten für diese Beglaubigung der Urkunde in Rechnung zu stellen.
3. Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf keine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung als solche verlangen.