Danke für die Rückmeldung, aber das hab ich schon soweit verstanden, aber mir geht es darum, dass ich jetzt für die Löschungsbewilligung (die ohne Rücksprache von der Bank beauftragt wurde) zahlen soll und die ich, wenn ich erneut einen Kredit auf diese Grundschuld aufnehmen will, ja nicht gebraucht hätte. Ist die Bank nicht verpflichtet, hier erst mal Rücksprache zu halten statt einfach auf meine Kosten einen Notar zu beauftragen?

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