Muss ich bei einer Hausschenkung eine Wertermittlung der Immobilie in Auftrag geben?
Hallo,
Ich erhielt vor 2 Jahren durch eine Schenkung meiner Oma ihr Haus überschrieben. Wenn es nun zum sterbefall meiner Oma käme, wäre es da wichtig ein Gutachten zur Wertermittlung in Auftrag zu geben? Ich möchte das alte Haus komplett neu renovieren und sanieren habe aber Angst, dass der Wert des Hauses im sterbefall meiner Oma von den gesetzlichen erben höher angesetzt wird als er es tatsächlich war vor 2 Jahren und ich einen viel zu hohen Pflichtteil ausbezahlen muss.
Liebe Grüße
2 Antworten
Einen Pflichtteilsanspruch haben die gesetzlichen Erben nicht beim Tod der Großmutter, höchstens einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Du MUSST sicher kein Gutachten in Auftrag geben, aber je nachdem, wie die gesetzlichen Erben drauf sind, wäre es evtl. angebracht - allerdings nicht erst beim Tod der Großmutter, sondern jetzt.
Ich würde das wohl machen vor der Sanierung.
Übrigens werden bei uns vom Vormundschaftsgericht auch Maklerexposes akzeptiert. Das ist günstiger als ein richtiger Gutachter.