Muss ich bei einer Hausschenkung eine Wertermittlung der Immobilie in Auftrag geben?

2 Antworten

Einen Pflichtteilsanspruch haben die gesetzlichen Erben nicht beim Tod der Großmutter, höchstens einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Du MUSST sicher kein Gutachten in Auftrag geben, aber je nachdem, wie die gesetzlichen Erben drauf sind, wäre es evtl. angebracht - allerdings nicht erst beim Tod der Großmutter, sondern jetzt.

Ich würde das wohl machen vor der Sanierung.

Übrigens werden bei uns vom Vormundschaftsgericht auch Maklerexposes akzeptiert. Das ist günstiger als ein richtiger Gutachter.