Muß ich auf erhaltene Spesen Steuer bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erstattungen von Reisekosten und die Zahlung von Pauschalen im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes durch den Arbeitgeber sind steuerfrei. Damit müssen sie weder auf der Gehaltsabrechnung steuerlich berücksichtigt, noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Ausnahme: wenn der erstattete Betrag von dem nach Bundesreisekostengesetz möglichen abweicht.

Für eine Dienstreise mit 40 km Fahrt zum/vom Flughafen (40 km zu 0,30 EUR/km = 12,00 EUR), Parkkosten von 30,00 EUR, Flug gebucht und bezahlt vom Arbeitgeber, Taxikosten von 80,00 EUR und Tagespauschale für 10 Stunden von 6,00 EUR bekommt man eigentlich 128,00 EUR steuerfrei erstattet.

Zahlt der Arbeitgeber pauschal nur 100 EUR pro Dienstreisetag oder verzichtet z.B. auf Tagespauschalen, so kann man den verbleibenden Differenzbetrag als Werbungskosten absetzen.

Zahlt der Arbeitgeber jedoch pauschal 150 EUR pro Dienstreisetag, so sind die überschüssigen 22 EUR als Lohn zu versteuern.

Morgenmuffel40 
Fragesteller
 26.08.2011, 02:48

Danke für die Antwort.

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Hallo, ich bin kraftfahrer... mein Arbeitgeber weist auf dem lohnschein einen Betrag von 102 Euro spesen aus... die im gesamtbrutto versteuert werden.

Kann ich beim Finanzamt dennoch spesen im vollen Umfang geltend machen?