gelegentliche Hotelübernachtungen am Arbeitsplatz

1 Antwort

Frage 1 Parkgebühren ja, weil die ja daheim ncith entstanden wären.

Frage 2 Die Spesensätze dürfen nur von Daheim gerechnet werden, wenn von daheim direkt zum Einsatzort gefahren wird, also die Dienstreise zu dem Zeitpunkt begann.

Wenn an dem Tag im Hotel gewohnt wurde, natürlich nur ab Abfahrt beim Hotel (also keine fiktive Zeit von Daheim). Dagilt natürlich ebso für Verpflegungsmehraufwendungen. Mit Ende der Dienstreise ist auch der Mehraufwand beendet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986