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Deutscher Übersetzer wohnhaft im EU-Ausland - Freiberufler in Deutschland werden und im EU-Ausland wohnen?

Ich bin Deutsche, lebe seit langer Zeit im EU-Ausland und bin hier mit einem EU-Ausländer verheiratet. Ich war hier festangestellt, doch nach der Geburt unseres Kindes habe ich eine 3-jährige Elternzeit eingelegt und mich direkt danach als Übersetzerin im besagten EU-Ausland selbstständig gemacht. Mein Büro ist bei uns zu Hause im EU-Ausland. Bei einem deutschen Gericht bin ich außerdem vereidigt worden. Krankenversicherung und Steuern zahle ich hier im EU-Ausland.

Ist es möglich, im EU-Ausland wohnen zu bleiben und gleichzeitig eine Tätigkeit als Freiberufler in Deutschland anzumelden? Muss ich dann in Deutschland Krankenversicherung und/oder Steuern zahlen (ich denke beides, oder)? In welche Steuerklasse käme ich (1 Kind)?

Grund: Ich möchte in Deutschland Kindergeld beziehen (im besagten EU-Ausland gibt es beim 1. Kind nur bis zum 3. Lebensjahr 184 Euro/Monat, dann nichts mehr), das Schulgeld für die (private) deutsche Schule als Sonderausgaben von der Steuer absetzen (in Deutschland geht das, im besagten EU-Ausland nicht) und private Gründe. In Deutschland könnte ich mein altes Kinderzimmer bei meinen Eltern als Büroraum angeben.

Wäre es ferner möglich, gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzerin, nur übers Internet) in Deutschland und im EU-Ausland auszuüben?

Grund: Ich muss steuerlich im EU-Ausland angemeldet bleiben, da sonst die staatlichen Zuschüsse des EU-Auslandes für unsere Wohnung wegfallen (es ist eine der teuersten Gegenden der EU, mein Mann möchte leider unbedingt hier bleiben).

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Kindergeld, EU-Ausland, freiberufliche Tätigkeit

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