Muss die Haftpflichtversicherung im Falle eines Brandschadens nur den Gebäude-Zeitwert zahlen und ich bleibe auf den Abrisskosten sitzen?
Meine Garage ist durch ein darin stehendes Fahrzeug eines Dritten abgebrannt. Seine Haftpflichtversicherung zeigt sich handlungsbereit und will den Schaden begleichen.
Frage:
In welchem Umfang ist seine Haftpflichtversicherung zahlungspflichtig? Angeboten wird mir der reine Gebäude-Zeitwert. An dem "Zeitwert" störe ich mich nicht.
Was mir Sorgen bereitet: die nun erforderlichen Abrissarbeiten sowie die Entsorgungskosten.
Oder ist es eine "übliche Verfahrensweise", dass die Haftpflichtversicherung lediglich den Gebäude-Zeitwert trägt und der Geschädigte Abriss und Entsorgung aus eigener Tasche zahlt?
Somit stünde ich ja nach dem Vorfall doch ganz erheblich schlechter da als zuvor...
Weiterhin lagen in der Garage mehrere frisch aufgebaute Simson-Motoren, welche jetzt wertlos sind.
Wird auch dieser Schaden nicht beglichen?
1 Antwort
Hast Du keine Gebäudeversicherung? Dort ist doch Feuer mitversichert.
Und die übernimmt alle Kosten, vom Abriss, der Entsorgung bis hin zum Wiederaufbau.
Und der Gebäudeversicherung gibt man dann den Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung vom Schädiger an.
Dann setzen die sich mit denen auseinander, nicht Du.
Vielen Dank für das Interesse an meinem Problem. :)
Tatsächlich existiert für die abgebrannte Garage keine Gebäudeversicherung. Daher meine Frage, in welchem Umfang der Schaden von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers beglichen werden muss.