Mein Enkelkind wird für ca. 6 Monate bei mir leben, ist es bei mir mitversichert in der Haftpflicht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also bei der Rechtsschutzversicherung würde es nicht gehen, siehe dieses Urteil. Da würde ich wirklich lieber den Vers.Makler fragen: http://www.juraforum.de/urteile/urteil/kammergericht-berlin-beschluss-vom-09-12-2008-az-6-u-17508.html

Ja, aber das würde dann eine Familienversicherung, das lohnt sich, so denke ich, nciht für 6 Monate.

Der Enkel ist aber auch bei Dir durch die Familienversicherung der Eltern versichert.

das kind ist muss über die familienhaftpflicht der eltern versichert sein, sofern diese eine private familienhaftpflicht hat. da braucht die großmutter keine gesonderte versicherung für abschließen. sie kann auch mal in den unterlagen nachschauen, welche punkte bei ihrer eigenen haftpflicht abgedeckt sind. es gibt private haftpflichen, in denen das betreuen "fremder kinder" und haustieren versichert ist.

also, erstmal die eltern fragen und danach in die unterlagen schauen. wenn da nichts ist kann man sich immer noch an den versicherungsmakler wenden.