Wer kommt für Schaden am Fenster auf?
Unsere Mieterin hat nachdem ihr Fenster wegen Durchzuges zugefallen ist, das Fenster anschließend nicht sachgemäß verschlossen , sondern nur die Verriegelung betätig und damit die Mechanik beschädigt.. Dadurch konnte sie es am nächsten Tag nicht mehr öffnen. Ein Fachmann bestätigte, dass das Fenster aus den 70er Jahren nicht mehr zu retten sei und machte uns gleich einen Kostenvoranschlag für ein neues Fenster. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin hat bewilligt den Zeitwert des Fensters zu übernehmen, etwa 60% der Erneuerungskosten. Wer muß jetzt für die restliche Summe aufkommen, die Mieterin oder wir?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
1 Antwort
Also wenn hier die 30-40Jahre alten Fenster durch ein neues, modernes ausgetauscht wird und dabei 60% der Kosten übernommen werden ist das für Euch als Vermieter doch angemessen bis gut!
Schließlich unterliegen auch Fenster einem Alterungsprozess und neue, moderne Fenster sind wesentlich effizienter und besser und steigern damit den Wert Eurer Immobilie. Somit sind die 40% Eurer Anteil, den Ihr in die Wohnung investiert und damit den Wert steigert.
Falls Ihr in diesem Zusammenhang alle Fenster austauschen lässt, ist die Wertsiegrung auch deutlich und sollte zu Heizkosteneinsparungen führen. Somit sind dann sogar Mietsteigerungen durchsetzbar - aber ACHTUNG: Gute Beratung ist zu empfehlen, um mögliche Schimmelbildung wegen zu dichter Fenster im Vergleich zum Rest der Wohnung zu vermeiden