MUSS die Bank ein Darlehen mit allen Erben weiterführen?

3 Antworten

Das ist eigentlich ganz einfach.

  • Es gibt ein Darlehen, das auf die Mutter läuft. Sie war vermutlich für das Darlehen alleinige Schuldnerin.
  • Die Immobilie wurde Dir per Schenkung übertragen, jedoch ist sie als Sicherheit für das Darlehen hinterlegt.

Nun ist die Mutter verstorben.

  • Die Immobilie gehört Dir, jedoch ist über die Grundschuld eine Möglichkeit der Einforderung der Sicherungsleistung durch die Bank möglich, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird.

  • Das Darlehen selbst ist Teil des Nachlasses, d.h. geht an die Erbengemeinschaft über (die Erben, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben).

  • Du gehörst zu den Erben, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben.

Da die Erbengemeinschaft (Dich eingeschlossen) dafür gesamtschuldnerisch haftet, wird die Bank natürlich die ganze Erbengemeinschaft in Pflicht halten, auch wenn die Last von nur einem Erben getragen werden sollte. Letztendlich bist Du der einzige Erbe, der wirklich einen Vorteil davon hat, das Darlehen zu bedienen.

Natürlich könnte die Bank das Darlehen auf Dich übertragen und die anderen Erben aus der Haftung entlassen. Das könntest Du Dir jedoch von den anderen Erben auch vergüten lassen :-) Die Bank muß das jedoch nicht tun.

Wenn das Erbe überschuldet ist und dies aufgrund der Darlehensverpflichtung für Deine Immobilie der Fall ist, dann wird die Überschuldung durch die Übernahme der Verpflichtung Deinerseits aufgelöst. Bestehen noch weitere Verpflichtungen, so kann die Sicherungsleistung des einen Darlehens nicht gegen die anderen Darlehen genutzt werden.

Sprich also mit der Bank, um die Alleinschuldnerschaft herzustellen. Sprich mit den verbleibenden Miterben, wie es um die Aufteilung des Erbes bestellt ist.

FaHasser 
Fragesteller
 26.10.2014, 15:33

Auch hier vielen Dank für die Antwort.

Mit der Bank hatte ich schon Kontakt. Wie es aussieht sollen erstmal alle Erben mitverpflichtet werden.

Man hat mir in Aussicht gestellt ich könne dann eine Schuldentlastung gegenüber den Miterben beantragen. Das kostet 300€.

Ich finde dies extrem umständlich. Der Wert der Wohnung liegt deutlich über der Restschuld (ca. 20000 Euro), so dass die Bank gar kein Risiko hat die Angelegenheit mit mir allein weiterzuführen.

0
FaHasser 
Fragesteller
 26.10.2014, 16:09
@FaHasser

Umständlich weil die Erben sollen:

  • Erbschein beantragen
  • Identitätsfeststellung durchführen lasssen
  • vermutlich Vertrag mit der Bank unterschreiben
  • dann Schuldentlassung, vermutlich noch notarisch

Das dürfte meiner Meinung nach für unnötigen Ärger und Aufwand sorgen

0

Das muss man erstmal sortieren.

  1. Eure Mutter ist verstorben

  2. Es gibt mehrere Kinder die Erben sind.

  3. Das Erbe ist überschuldet.

  4. Alle bis auf einen, haben ausgeschlagen

  5. Es gibt eine ETW, die Du bereits vor 19 Jahren bekommen hast.

  6. Nun wird es gemischt, auf Deiner Wohnung ist ein Kredit abgesichert, den wohl Eure Mutter aufgenommen hatte.

  7. Die Bank kann sich nicht an Erben wenden, die das Erbe ausgeschlagen haben.

  8. Sie werden sich sowieso bei Dir und damit in dem Sicherungsobjekt schadlos halten.

  9. Das Problem, sie müssen mit Dir das Kreditgeschäft nciht forführen, sondern können kündigen udn das Geld von Dir fordern.

Es hilft nur verhandelt. Wenn die Bank mit Dir allein nicht weitermachen will, mal die Hausbank fragen.

Deine Gutmütigkeit die Whng. als Sicherungsobjekt zur Verfügung zu stellen, wird nun teuer für Dich.

FaHasser 
Fragesteller
 25.10.2014, 20:48

Das Darlehen stand schon im Grundbuch als mir dir Wng. übertragen wurde. Nur zur Klarstellung: Ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen (Da wie schon von Dir gesagt: werden sie sich sowieso bei mir und damit in dem Sicherungsobjekt schadlos halten)

0
wfwbinder  25.10.2014, 20:50
@FaHasser

Dann haben die anderen Erben doch mit dem Darlehen sowieso ncihts zu tun.

Du hast die Wohnung in belasteten zustand bekommen. das ist 19 Jahre her udn ist damit völlig raus.

Das was Deine Mutter hatte, würde unter Euch allen aufgeteilt.

Wer hat denn das darlehen die letzten 19 Jahre mit zins- udn Tilgung bedient?

1
FaHasser 
Fragesteller
 25.10.2014, 20:54
@wfwbinder

Das Darlehen hat bis zuletzt meine Mutter bezahlt. Und regelmäßig erben alle Erben auch die laufenden Verbindlichkeiten...

0
wfwbinder  25.10.2014, 20:57
@FaHasser

Grundsätzlich schon.

Ich würde hier aber schon auf dem Standpunkt sein, dass Du die Belastungen, also das Darlehen eigentlich mit der Wohnung übernommen hast.

Oder wie war damals der Vertrag formuliert?

Aber wie schon gesag ist es hier egal, weil die Wohnung dinglich haftet und wenn Du nciht ausschlägst (was Du könntest) haftest Du für das Darlehn auch persönlich.

1
FaHasser 
Fragesteller
 25.10.2014, 21:08
@wfwbinder

Laut Vertrag haben meine Eltern (damals lebten noch beide) die Hypothek übernommen, sollte schließlich eine Schenkung sein.

Ausschlagen kann ich nicht mehr, da die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist. Hätte mir aber wie gesagt sowieso nichts gebracht.

0

Es bestand eine Darlehensverbindlichkeit. Das Beleihungsobjekt (Eigentumswohnung) wurde mir 1995 übertragen.

Mit welchen notariell beurkundeten Bestimmungen über die lastende Hypothek? Lagen dem Grundpfandrecht der Bank noch Verbindlichkeiten des Übergebers zugrunde, so konnten diese vom Übergeber planmäßig weiter bedient werden.

Übergeber und Erwerber haben es naturgemäß hingegen auch garnicht in der Hand, der Bank einen Schuldnerwechsel aufzuzwingen: Verträge sind einzuhalten :-).

Ich möchte gerne allein die entsprechende Verbindlichkeit übernehmen, da mir die Wng. gehört und ich auch die Miete bekomme.

Das bleibt dir ja unbenommen und schliesst eine Inanspruchnahme der Miterben dann aus.

Frage: muss die Bank das so handhaben oder kann sie das Darlehen nur auf mich überschreiben,

Die Bank muss auch jetzt keinesfalls einen Darlehensvertrag dahingehend ändern, um eine gesamtschuldnerische Haftung der Miterben aufzugeben. Sie kann es tun.

G imager761

FaHasser 
Fragesteller
 26.10.2014, 15:22

Vielen Dank erstmal für die Antwort. Im Übertragungvertrag steht:

§7, Belastungen in Abt. III

  1. Der Erwerber übernimmt anstelle der Übergeber die an dem Vertagsgegenstand in Abt. III Nr. 5 des Grundbuchs eingetragene Grundschuld über 65.000.00 DM nebst Nebenleistung in dinglicher Haftung.

  2. Der Erwerber übernimmt jedoch nicht die zugrundeliegende Schuldverpflichtung und haftet nicht persönlich. Die Übergeber verpflichten sich im Innenverhältnis dem Erwerber gegenüber, die geschuldeten Zahlungen an die Gläubigerin pünktlich und vollständig zu leisten, so dass der Erwerber aus der dinglichen Haftung nicht in Anspruch genommen wird.

  3. Ferner verpflichten sich die Übergeber dem Erwerber gegenüber, den der Grundschuld zugrundeliegenden Kredit bis spätestens zum 31.12.1996 an die Gläubigerin zurückzuzahlen.

Letzteres ist nie passiert, es wurden einfach immer weiter die Raten von meinen Eltern bezahlt.

0