Erbschaft anders als im Testament verteilen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich alle Erben einig sind, dann können sie das Erbe aufteilen wie sie wollen. Das Finanzamt interessiert letztendlich nur, welcher Erbe wieviel bekommen hat, wenn es um die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer geht.

Das Finanzamt ist kein Testamentsvollstrecker, sondern sucht allenfalls nach Quellen für die Erbschaft-/Schenkungsteuererhebung.

Ich könnte mir denken, dass das Finanzamt die Erbschaft und die anderweitige Aufteilung in zwei unterschiedlichen, aufeinander folgenden Zeitphasen beurteilt. Phase 1 wie das Erbe zugesprochen wurde und Phase 2 wie die Erben untereinander das erhaltene Erbe und die Werte umverteilen. Vielleicht fällt da erst Erbschaftsteuer in Phase 1 und dann Schenkungsteuer in Phase 2 an, sofern der jeweilige Freibetrag überschritten wird.

oder besteht es darauf, dass der Wille des Erblassers erfüllt wird.

Das Finanzamt interessiert sich nur dafür, wieviel das Erbe wert ist und zwar in der Form in der es vererbt wurde. Was Ihr hin und her schiebt ist Eure Sache.

Ich sehe es genauso wie Snooopy155, da duerfte es keine Probleme geben auch nicht mit dem Finanzamt, aber wenn Du sicher sein willst, so kannst Du beim Finanzamt nachfrage. Die sind zur Auskunft und Hilfe verpflichtet, auch wenn mittlerweile fuer eine verbindliche Auskunft ein geringer Obulus verlangt wird.