Verteilungstermin nach Zwangsversteigerung

4 Antworten

Keine Hoffnung würde ich mir machen, denn die Deutsche Bank ist unsere hausbank seit 60 Jahren, wir sind gute Kunden und bekamen dennoch eine Absage von ihr einzutreten in unsere eigene Sicherugnsgrundschuld für das MFH Dorotheenstr. 16, 12557 Berlin! Denn die Banken verkaufen gern untereinander bebaute Grundstücke, die nach der Wende grunderneuert worden sind über Fremdkapital! Keine Chance sah ich unser 1,5 Million Euro im Wert stehendes Hausgrundstück und unsere Eigentumsrechte zu retten.

Bitte empfehlen, niemals Sicherungsgrundschulden geben für kombinierten Pacht/Fördervertrag an eine Landeseigene gGmbH. Damit ist eine Kalte Enteignung vorprogrammiert!

0

Leider kann eine Bank bis kurz vor dem Notartermin "den Rückzieher" machen das ist einem Freund passiert (Internetbank) Daher habe ich meine Immobilie alles über meine langbekannte Hausbank gemacht, die war kaum teuerer als eine "internetbank". Frag mal bei der Hausbank nach.

Ansonsten einen Anwalt aufsuchen. !

Anwalt kostet Geld und es gibt keine Garantie, dass dessen Antwort dem Gesetz etspricht! Ich sammlte fürchterliche Erfahrungen in dem Bereich.

0
  1. Es stellt sich die Frage, wenn die WI-Bank zusagen, aber nciht auszahlen kann, ist das ein reines Zeitproblem, oder geht es um Formalien?

  2. WElche Bank ist Eure Hausbank?

  3. Wenn die deutsche Bank Eure Hausbank ist, dann könnten die den Betrag der WI-Bank, vorliegen der Zusage vorausgesetzt, für einige Tage als Dispokredit zwischenfinanzieren.

Wir haben bei der Deutschen Bank im Zuge der Baufinanzierung eine Girokonto eröffnet. Das Gehaltskonto ist derzeit noch bei der Sparkasse. Bei der WI-Bank sollte es um wohl Formalien gehen, wohl Notar etc..

Würde eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro gehen?

0
@Construction

Warum nicht? Wenn die Sache klar ist, kein Problem.

Die Auszahlung der WI-Bank wird dann an die bank abgetreten.

0
@wfwbinder

Ich habe die Bank angefragt und Sie hat mir mitgeteilt, dass eine Zwischenfinanzierung zeitlich und sicherheitstechnisch nicht möglich.

0
@Construction

Wenn im Termin nicht gelegt wird, oder vorher bereits gezahlt wurde, geht die Forderung an die Gläubiger über, vermutlich die Banken, die die Zwangsversteigerung betrieben. Wenn die Genehmigungen klar sind, sollte man sich mit denen einigen können.

0

Construction:

Der rechtskräftige Zuschlagsbeschluss des Vollstreckungsgerichts ist ein Vollstreckungsakt, der die Bedeutung eines Richterspruches hat. Der Zuschlag selbst ist ein öffentlicher Eigentumsübertragungsakt und ersetzt die notarielle Beurkundung.

Der Ersteher erwirbt das Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners. Der Ersteher wird aufgrund des Eintragungsersuchens des Vollstreckungsgerichts als (neuer) Eigentümer im Grundbuch eingetragen, auch wenn er bedingungswidrig bis zum Verteilungstermin spätestens das Bargebot nicht entrichtetet hat, somit ein Nachweis hierüber im Verteilungstermin dem Gericht nicht vorliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts hinsichtlich der Grunderwerbsteuer muss jedoch vorliegen.

Folge: Kommt der Ersteher der Zahlungspflicht bis zum Verteilungstermin nicht nach – die Zahlung kann das Vollstreckungsgericht nicht erzwingen - ordnet das Gericht die Eintragung von Sicherungshypotheken mit dem Rang des Anspruchs für die Forderung gegen den Ersteher zugunsten des berechtigten Gläubigers in Höhe des ihm zugeteilten Betrages an.

Die Zinsen für die Sicherungshypotheken betragen vier Prozent, es sei denn, ein berechtigter Gläubiger hat in Abweichung der Versteigerungsbedingungen höhere Zinsen durchgesetzt. Dann hätte es allerdings des Doppelausgebots bedurft.

Aufgrund der Sicherungshypotheken können die Gläubiger die Wiederversteigerung gegen den (säumigen) Ersteher beantragen. Für die Wiederversteigerung bestehen wesentliche Erleichterungen in der Durchführung des Verfahrens. Der zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Ersteher soll möglichst keinen zeitlichen Vorteil erlangen, die Befriedigung des Gläubigers weiter zu verzögern.

Alles sehr gut erklärt, bis auf einiges, was anderes laufen kann!

0

Sie erklären: "Aufgrund der Sicherungshypotheken können die Gläubiger die Wiederversteigerung gegen den (säumigen) Ersteher beantragen. Für die Wiederversteigerung bestehen wesentliche Erleichterungen in der Durchführung des Verfahrens. Der zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Ersteher soll möglichst keinen zeitlichen Vorteil erlangen, die Befriedigung des Gläubigers weiter zu verzögern." Finanzfrage: "Wird damit der Eigentüme einer kalten Enteigung unterzogen?"

0