Nachbarn beschweren sich über Rauchen?

2 Antworten

Vermieter können durch eine Mietvertragsklausel

das rauchen wirksam ausschließen, da Vertragsfreiheit besteht und lediglich einige Punkte, die im Gesetz genannt sind, davon ausgeschlossen sind. Rauchen gehört nicht zu diesen vestgelegten Punkten. Da aber einige Gerichte dies so sehen und andere anders, ist es besser eine individuelle Zusatzvereinbarung abzuschließen. Da hilft dann auch nicht das vom BGH erlaubte lügen beim Nachfragen des Vermieters.

Da das LG Hamburg 5% (920 C 286/09) und das LG Berlin (67 S 307/12) nun sogar 10% Mietminderung bei Tabakrauchbelästigung durchs Fenster zugestand, sollte sich jeder Vermieter eigentlich vorsorglich gegen Rauchende Mieter absichern um finanzielle Nachteile durch Mietminderung belästigter Nachbarn zu vermeiden.

Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit eine fristlose Kündigung rechtlich möglich wird. Als betroffener Mieter fristlos Kündigen ist bereits rechtlich geklärt, da der Gesundheitsschutz ein überragendes Rechtsgut ist (vergleiche auch BVerfG 2008) Das muss umgedreht dann genauso gelten. Alles andere wäre widersprüchlich. Bisher haben die Gerichte der unteren Instanzen immer den Präzedenzfall vermieden und auf Grund der Prozessordnung kommen die Fälle selten in die nächste Instanz. Wenn das aber mal passiert, dann wars das mit dem Rauchen. Dabei sollte man genau auf den genauen Wortsinn der Klage achten. Rauchen in der Wohnung mag erlaubt sein aber gemäß dem Verursacherprinzip hat der Verursacher dafür sorge zu tragen niemanden zu belästigen oder zu gefährden. Wie er das umsetzt ist seine Sache. Fenster schließen, Filteranlage etc.

Im Gegensatz zum Grillen gibt es beim Rauchen auf dem Balkon noch keine gesetzlichen Regelungen und Beschränkungen.

Deine Obermieter können ja die Fenster zu machen, wenn Du Deine Rauchpause einlegst.