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Muss der Fahrer oder der Fahrzeughalter das Abschleppen des Autos bezahlen?

gefragt von oranginoorangino am 20.06.2009 um 19:13 Uhr

Wenn man sein Auto an jemand anders verleiht und dieser das Auto so parkt, dass es abgeschleppt werden muss-wer haftet dann für die Kosten? Der Fahrer oder der Fahrzeughalter?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. Juni 2009 19:24
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Der Fahrzeugeigentümer muss im Zuge der Halterhaftung die Kosten tragen, wenn der Schuldige sich nicht meldet udn er ihn nicht nennt.

Sonst natürlich nur der Verursacher.


anonym
beantwortet von GeoffHarper am 20. Juni 2009 19:15
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Im Prinzip muss dafür der Fahrer aufkommen. Der Fahrzeughalter muss die Kosten nur übernehmen, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist oder sich weigert zu zahlen.


Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 21. Juni 2009 01:31
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Ich meine, daß ganz sicher der Fahrer zahlen muß, nur wenn der Fahrer nicht festzustellen wäre, dann könnte es wohl sein, daß der Abschlepper auf den Fahrzeughalter zurückgreifen muß, um an seine Kosten zu kommen.


anonym
beantwortet von billy am 20. Juni 2009 20:20
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natürlich der Fahrer als Schuldiger, sollte der sich weigern und der Fahrzeughalter erst einmal zur Zahlung gezwungen, so ist dies aber beim Fahrer zivilrechtlich evtl. auch mit Zinsen einklagbar.


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