orangino am 20.06.2009 um 19:13 Uhr
Wenn man sein Auto an jemand anders verleiht und dieser das Auto so parkt, dass es abgeschleppt werden muss-wer haftet dann für die Kosten? Der Fahrer oder der Fahrzeughalter?

Der Fahrzeugeigentümer muss im Zuge der Halterhaftung die Kosten tragen, wenn der Schuldige sich nicht meldet udn er ihn nicht nennt.
Sonst natürlich nur der Verursacher.
Im Prinzip muss dafür der Fahrer aufkommen. Der Fahrzeughalter muss die Kosten nur übernehmen, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist oder sich weigert zu zahlen.

Ich meine, daß ganz sicher der Fahrer zahlen muß, nur wenn der Fahrer nicht festzustellen wäre, dann könnte es wohl sein, daß der Abschlepper auf den Fahrzeughalter zurückgreifen muß, um an seine Kosten zu kommen.
natürlich der Fahrer als Schuldiger, sollte der sich weigern und der Fahrzeughalter erst einmal zur Zahlung gezwungen, so ist dies aber beim Fahrer zivilrechtlich evtl. auch mit Zinsen einklagbar.