Hafte ich bei Autoverkauf für die Verkehrssicherheit des Wagens?

2 Antworten

Wenn Du einen Wagen verkaufst, der nicht verkehrssicher ist - egal ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht - und Du hast Kenntnis von diesem Zustand und verschweigst ihn beim Verkaufsgespräch, dann kann der Käufer vom Vertag sofort zurücktreten, wenn er es herausfindet. Ausserdem machst Du Dich unter Umständen auch noch strafbar, wenn es zu einem Unfall mit dem Fahrzeug kommt.

Man haftet immer für das, was man zusichert.

Wenn ich sage, "der Wagen hat noch TÜV," dann darf es nicht so sein, dass der Wagen noch einen gültigen Stempel hat, aber Verkehrsunsicher ist. Der Käufer verläßt sich ja auf die Aussage.