Übernahme der Abschleppkosten nach Todesfall?

4 Antworten

Haften dürfte wohl der oder die Erben. Mit dem Tode geht das Vermögen als ganzes über.

ein wenig mehr Information zum Sachverhalt schadet nicht !  ;-) 

( z.B. unter deiner gestellten Frage bei " weitere Details" )

Dies (nur mal so) angemerkt zur besseren Beurteilung für unserere Mitglieder des Forums. 

Ich hatte die Frage bearbeitet, aber irgendwie kommt die neue Version nicht online... deshalb beschreibe ich den Sachverhalt nochmal an dieser Stelle:

Fahrzeughalter ist verstorben, kann entsprechend die Versicherungsbeträge für sein Fahrzeug nicht mehr zahlen. Straßenverkehrsamt entsiegelt das Fahrzeug, dieses steht nun unangemeldet auf öffentlicher Straße. Ordnungsamt wird tätig und lässt den Wagen abschleppen.

Hat der Erbe nun die Abschleppkosten zu tragen? Soweit mich meine Recherche gebracht hat, sind lediglich die Schulden zu übernehmen, die zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind.

Lieben Gruß!

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Wen denn abschleppen? Das Auto, den Toten oder seine Witwe?

Ich hatte die Frage bearbeitet, aber irgendwie kommt die neue Version nicht online... deshalb beschreibe ich den Sachverhalt nochmal an dieser Stelle:

Fahrzeughalter ist verstorben, kann entsprechend die Versicherungsbeträge für sein Fahrzeug nicht mehr zahlen. Straßenverkehrsamt entsiegelt das Fahrzeug, dieses steht nun unangemeldet auf öffentlicher Straße. Ordnungsamt wird tätig und lässt den Wagen abschleppen.

Hat der Erbe nun die Abschleppkosten zu tragen? Soweit mich meine Recherche gebracht hat, sind lediglich die Schulden zu übernehmen, die zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind.

Lieben Gruß!

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@Nurmalso

Da ist aber nun ein Denkfehler: Der Erbe ist doch Eigentümer und Halter geworden. Es sind seine eigenen Schulden!

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@Privatier59

Darüber habe ich auch nachgedacht, kam mir dann irgendwie zu simpel vor.. Manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht mehr. Vielen Dank! :-)

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