müssen die waren der inventur versteuert werden?

1 Antwort

Die Inventur wird nicht versteuert.

Alternative 1

Sie macht Gewinnermittlung in Form der Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung. Dann hat die Inventur nur Informationscharakter, was sie am Lager hat und sie hat steuerlich keine Auswirkung. in der E-Ü-Rechnung wird als Wareneinsatz das als Wareneinkauf abgezogen, was sie in dem jahr gekauft hat. Ohne Rücksicht, ob es noch am Lager ist.

Alternative 2

Sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz). Dann ist der Wareneinsatz, der in der Gewinn- und Verlustrechnugn abgezogen wird:

Warenbestand (Inventurwert) Jahresanfang

plus Wareneinkauf während des Jahres

minus Warenbestand (Inventurwert) ende des Jahres.

= Wareneinsatz

Ein geringerer Warenbestand führt in dem betreffenden Jahr schon dazu das der Wareneinsatz höher udn der Gewinn geringer wird.

Daher sollte man auch genau prüfen ob die Ware (die einzelnen Artikel) sind noch zum normalen Preis verkaufen lassen, oder ob eine Abwertung nötig ist.

aber, ein Unternehmer der bilanziert muss Inventur machen.