Inventurdifferenzen an der Tankstelle selbst bezahlen?

4 Antworten

Als ehemaliger Nachtschichtler an einer Tankstelle:

Mit Auffüllen von Ware hatte die Nachtschicht grundsätzlich nichts zu tun, dies war Arbeit der Tages- und der Spätschicht, die zudem mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt war. Dafür durften wir jede Nacht ein Regal reinigen.

Wenn's auf WC ging, habe ich die Tür und die Zapfsäulen gesperrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich splitte es mal auf. Grundsätzlich ist die Inventur das Problem des AG. Wenn dieser aber anordnet, Kunden nicht ohne Personalüberblick im Raum zu haben, ist dem Folge zu leisten. Das bedeutet eben, dass der Raum versperrt werden muss. Geht das nicht, muss man das dem AG mitteilen und dieser muss die Möglichkeit schaffen oder andere Arbeit bleibt liegen. Hält sich der AN nicht dran, könnte er ggf. zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden.

Ich gehe jedoch davon aus, daß auch mit dem Abschließen nicht eine gewisse Differenz in der Inventur bleibt. Und diese wird dann nicht mehr dem AN anzulasten sein.

Wenn der Chef das so will, dann wird das so gemacht, wozu gibt es wohl diese bin "gleich zurück" Schilder bzw einen Nachtschalter an der Tankstelle.

Der AG hat ein Weisungsrecht.

Wenn dann allerdings immer noch Differenzen auftauchen, können diese natürlich nicht dem AN zur Last gelegt werden.

Inventurdifferenzen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Warendiebstähle muss ein Unternehmen einkalkulieren. Selbst bei ständiger Präsenz im Verkaufsraum kann ein Arbeitnehmer Diebstähle nicht vollumfänglich verhindern.