Mitarbeiter/Honorarlehrkraft einstellen?
Moin,
Ich bitte um die Hilfe und Antwort auf die folgenden Fragen.
Ich führe als Kleinunternehmer eine Gewerbe (so wie kleine Musikschule) und habe jetzt eine weitere Honorarlehrkraft eingestellt.
Was sind meine Verpflichtungen als Arbeitgeber, bzw. wo soll ich den neuen Mitarbeiter/ neue Lehrkraft anmelden, Finanzamt, Behörde, oder woanders?
Auf euere Hilfe würde ich mich sehr freuen,
Momcilo Radojevic
2 Antworten
'Honorarlehrkraft eingestellt' ist schon mal ein Widerspruch in sich.
Entweder jemand bekommt ein Honorar - dann ist er selbständig tätig und schreibt Dir eine Rechnung oder Du ihm eine Gutschrift.
Oder emand wurde eingestellt - dann ist er ein Arbeitnehmer, beides gleichzeitig geht nicht.
Was für einen Vertrag hast Du also abgeschlossen?
Wenn es ein Arbeitnehmerverhältnis ist und auf die Gefahr hin, dass Du mir das übelnimmst: Wenn Du schon den Unterschied nicht kennst UND nicht weißt, wo ein Arbeitnehmer anzumelden ist, wie willst du dann korrekte Lohn- oder Gehaltsabrechnungen erstellen? Der Fragestellung nach solltest Du das Deinem Steuerberater oder einem Lohnbüro überlassen.
Nimm den Rat von Eifelia an und gehe zu einem Dienstleister, der Lohnabrechnungen für Dich erstellen kann.
Heute kann man Lohnabrechnungen nur noch erstellen, wenn man passende Software und die entsprechendeden Zugänge hat.
Zwar könnte man viel über sv-net udn Elster machen, aber wenn Du schon fragen musst, wo überall angemeldet werden musst, würde es Dich sehr viel Zeit kosten Dich dort einzuarbeiten.
Einfacher wäre es, wenn es wirklich eine honorarkraft ist. Dann schreibt die Dir Rechnungen, die Du bezahlst udn der Fall ist für Dich erledigt. Die Steuer zahlt die Honorarkraft selbst.
Natürlich muss das Honorar entsprechend höher sein.