Mit Volljährigkeit noch immer Geld an das Jugendamt abgeben?

3 Antworten

Solange Kosten Deines Lebensunterhaltes seitens der Jugendhilfe finanziert werden, werden auch weiterhin 75 % Deines Nettoeinkommens zur Bedarfsdeckung herangezogen.

Oft gehen dann aber die Kosten auf das Jobcenter über und dann erfolgt die Berechnung etwas anders .....

Die ersten 100 Euro Deines Bruttoentgeltes wären dann anrechnungsfrei - vom Betrag bis 1000 Euro weitere 20 %.

Mit 18 Jahren musst du normalerweise ausziehen bei deiner Pflegefamilie.

Ich hatte früher auch Pflegekinder. Wir haben das so gemacht, das die sich mit 18 bei Jugendamt abgemeldet haben und quasi freiwillig bei mir gewohnt haben und einen vereinbarten Beitrag vom Einkommen abgegeben haben, was für Essen und Zimmer mir gereicht hat.

Nicht von deiner Arbeit, sondern von deinem Ausbildungsgehalt. Wenn du richtig Arbeiten gehst bist du raus aus dem System.