Vater verstorben, Freundin hat das ganze Bargeld

2 Antworten

Ich würde Strafanzeige stellen, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB handelt. Wie du die Sache schilderst ist kein Rechtsgrund ersichtlich. Also auf zur Polizei und sofort Anzeige erstatten! Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, solltest du einen Anwalt einschalten.

Aber natürlich, nur ist die Frage der Geschwindigeit das Problem. Die Dame hat Kontovollmacht, also konnte sie abheben.

Du müßtest nun zum Amtsgericht um dort darzulegen in welcher Position bist und über das Gericht Ausekunft über den Verbleib des Geldes zu fordern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.