Minjob und Mieteinnahmen Wie ist die steuerliche Lage?

2 Antworten

Wenn es ein echter Minijob ist, bei dem der AG die 2 % pauschale Lohnsteuer trägt, dind diese Einkünfte bei Dir steuerlich unbeachtlich. Die Mieteinnahmen müssen natürlich erklärt werden.

Einkommen aus Hauptbeschäftigung und Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung werden addiert und letztendlich zusammen versteuert. Einkommen aus einem Minijob ( der pauschaal mi 2% versteuert wurde ) muss in der Einkommensteuer-erklärung nicht angegeben werden.