Ermittlung der Einnahmen für Vermietung und Verpachtung aus der Türkei für das deutsche Finanzamt?

2 Antworten

Achtung, nicht vergessen zu prüfen, ob bereits in der Türkei die Einkünfte besteuert wurden und ggf. Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deutsche Steuererklärungen sind nach deutschem Recht zu ermitteln.

Es ist aber keine Anlage V auszufüllen, sondern der selbst ermittelte Überschuss bzw. Verlust ist auf der Anlage AUS einzutragen.

Das Finanzamt wird aber höchstwahrscheinlich nachfragen, wie man diesen Betrag ermittelt hat, dann sollte man eine Ermittlung analog zu der Anlage V vorlegen können.