Eigentumswohnung und Bezug von ALG I (EINS): werden die Mieteinnahmen eines vermieteten Zimmers angerechnet?

3 Antworten

Bei ALG1 ist das egal, aber das Geld gibts eh nur 1 Jahr. Danach wird alles angerechnet. Wenn die Wohnung aber zu groß ist wirst du sonst umziehen.

Wenn du wirklich Alg 1 meinst, NEIN ! 

ALG 1 ist eine sog. Versicherungsleistung und kann nicht gekürzt werden, solange Du Dich arbeitssuchend meldest und die Auflagen während des Bezugszeitraums nicht verletzt.