Angestellter Vollzeit + Kleinunternehmer + Minijob 520€ - Geht das?

2 Antworten

Das 'Kleinunternehmer-Dasein' bezieht sich auf die Umsatzsteuer, der Vollzeitjob und der Minijob auf die Einkommensteuer - nur um mal die Begrifflichkeiten klarzustellen.

Da Du mit 'Kleinunternehmer-Dasein' wohl meinst, dass Du neben dem Vollzeitjob noch einen Gewerbebetrieb hast/eine freiberufliche Tätigkeit ausübst: Ja, das geht.

Ein echter Minijob wird vom Arbeitgeber mit 2 % pauschal lohnversteuert und muss von Dir in Deiner Steuererklärung gar nicht angegeben werden.

Der Mini-Job wird üblicherweise pauschalbesteuert durch den AG und hat in der EkSt Erklärung nichts verloren.