Midijob + geringfügige Beschäftigung im öffentlichen Dienst?

2 Antworten

Wenn Das Deine einzigen Tätigkeit sind, wäre es egal, weil Du noch unter 12.000,- Brutto im Jahr liegst udn ggf. abgezogene Lohnsteuer in der Einkommensteuerveranlagung zurück bekommst.

Wenn Du aber in den Semesterferien noch anderes machen willst, dann wäre es schon zu überlegen.

Frage die Leute von der Bibliothek mal, ob die das nicht pauschal versteuern können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

wenn es ein echter Minijob ist, wird der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführen. Nur wenn er das nicht tut, ist Steuerklasse 6 relevant.

Im Endeffekt wirst Du alles nach einer Einkommensteuererklärung zurückbekommen, aber lästig ist es schon.

Es kann aber auch ein, dass in den Formularen alle denkbaren Fälle abgehandelt werden, auch wenn sie Dich nicht betreffen

Auswirkungen auf den Midijob hat das jedenfalls nicht.

Viel Glück

Barmer