Kann ich Renovierungskosten zurück fordern?

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Es gibt bestimmte Formulierungen im Mietvertrag, die die neue Rechtsprechung für unwirksam erklärt hat. Ob dies bei deinem Mietvertrag der Fall ist, sagt dir der Mieterverein. "Fordern" würde ich nicht vom Vermieter, aber schon mal mit ihm sprechen, wie die Stimmung ist. Ggf. bezahlt dir auch der Nachmieter, der ja jetzt nicht tätig werden muss, die Kosten.

Fordern kannst Du alles Mögliche, nur wie du selbst schon feststelltest , warst Du nicht verpflichtet, diese gesetzeswidrige Vertragsklausel zu erfüllen. Dein ehem. Vermieter hat jetzt aber einen Grund weniger, die Kautionsrückzahlung Dir streitig zumachen. Zu solchen Fragen steht der Deutsche Mieterbund seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung und aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sich Vermieter wandeln, wenn sie vom Mieter die Kündigung erhalten. Also die Kosten für die " freiwillige" Renovierung wirst Du nicht als Forderung durchsetzen können.

Es kommt darauf an. Wenn du irrtümlich von einer Schuld ausgegangen bist, könnte gegebenenfalls eine Rückforderung nach Bereicherungsgrunsätzen erfolgen. Da sich allerdings die Rechtssprechung nur geändert hat, wie du schreibst, bestand damals ein Grund, so dass eine Rückforderung ausscheidet. Auch müsstest du beachten, dass, wenn du in Kenntnis einer Nichtschuld leistest, diese legitimierst und daher keine Rückforderung mehr hast.