Pflicht zur Hausratsversicherung bei Abschluss eines Mietvertrags

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Ich bin jetzt mal ganz ketzerisch. Weil ich aus Erfahrung weiß, dass die viele Menschen, was Versicherungen betrifft keine Ahnung haben. Der Vermieter kennt wahrscheinlich nicht die Unterschiede zwischen Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Das können wir auch hier im Forum feststellen, das der Unterschied nicht allen Menschen bekannt ist. Aber fast alle trauen sich zu bei einem Portal einfach eine Versicherung ohne Beratung abzuschließen.

Sorry für mein harten Worte, aber ich sehe das so.

Für viele Mieter von Wohnungen kommt oftmals die Frage auf, ob ein Vermieter den Abschluss einer Hausratversicherung verlangen kann und eine Sondervereinbarung im Mietvertrag festhalten darf. Bei dem Mietabschluss werden manche Mieter mit einer Klausel konfrontiert, die sowohl den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung als auch einer Hausratversicherung erfordert.

Laut aktuellem Mietrecht kann der Vermieter eine solche Bedingung nicht vom Mieter verlangen. Für Schäden an der Mietwohnung selbst, zahlt man bei Abschluss des Mietvertrages bereits eine Kaution. Die zusätzliche Sicherstellung über die private Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig und keine Pflicht für den Mieter.

Die Forderung nach einer Sicherung über eine Hausratversicherung widerspricht sich komplett, da dadurch nicht mal Schäden am Eigentum vom Vermieter abgesichert werden, sondern lediglich die Inneneinrichtung des Mieters. Daher steht es jedem frei, eine derartige Versicherung abzuschließen.

Sollte eine gemäße Klausel bereits in dem Mietvertrag bestehen und unterschrieben worden sein, ist sie automatisch unwirksam und kein Bestandteil für die Nutzung der Mietwohnung.

http://www.versicherung-check.net/hausratversicherung-pflicht.html

Ich frage mich allerdings, welchen Vorteil der Vermieter von einer Hausratversicherung seiner Mieterin hat.

Sie trägt bei Einschluss vom Leitungswasserschäden etwa die Schadensbeseitigung einer durchnässten Decke der untenliegenden Wohnung infloge eines defekten Schlauchs der Wasch- oder Spülmaschine, Frostschäden der Installation einer im Winterurlaub abgedrehten Heizung sowie Einwirkungs- und Folgeschäden bei Sturm und Hagel: Der Sonnenschirm auf dem Balkon fliegt von einer Hagelgewitterböe erfasst auf ein geparktes Auto.

Kann die Versicherung einen Tag nach Abschluss des Mietvertrages wieder gekündigt werden.

Ja: Inweit man als Mieter seine Vollhaftung für Mietschäden im Fall der Fälle lieber aus eigener Tasche bezahlen möchte, darf man selbst entscheiden.

Es kann dem Vermieter doch egal sein, ob seiner Mieterin der Hausrat abfackelt. Ihm dürfte es doch eher um sein Eigentum gehen,

Ja, eben: Wer zahlt denn den Rauch- und Löschwasserschaden seines Eigentums? Oder erforderliche Vollrenovierung, Sanierung der (Elektro-)Installation?

über die Gebäudeversicherung abgesichert.

Auch, und die muss er aber abschliessen?

wäre dann nicht eine (private) Haftpflicht viel sinnvoller?

Nicht nur als Mieter ist das die sinnvollste Versicherung überhaupt. Nur Ceranfeldschäden an der mitgemieteten Küche wäre damit ebensowenig versicherbar wie eine geliehene Kücheneinrichtung nach Fristeusenbrand :-(

G imager761

Ohne die jeweiligen Versicherungsbedingungen von vorne bis hinten studiert zu haben:

Die Decke ist nach meiner Auffassung ein Bestandteil des Gebäudes und somit nach § 3 Nr. 3 VGB 2008 in der Gebäudeversicherung mitversichert. Möglicherweise nimmt die Gebäudeversicherung die Mieterin in Regress, dann ist das aber nach meinem dafürhalten ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ähnliches gilt für Frostschäden.

In der Hausratversicherung sind auch Leitungswasserschäden versichert, jedoch nur für Schäden am Hausrat und in § 6 Nr. 3 a) und b), VHB 2008 lese ich, dass Gebäudebestandteile und vom Gebäudeeigentümer eingebrachte ... Sachen nicht versichert sind.

Was den Sonnenschirm betrift: den Schaden an dem Sonnenschirm trägt die Hausratversicherung und den an dem Auto die Haftpflichtversicherung. Was aber mit der Frage gar nichts zu tun hat, weil ein Auto niemals Hausrat ist.

Wer als Vermieter keine Gebäudeversicherung abschließt ist selbst schuld, In einigen Bundesländern ist sie sogar vorgeschrieben. Die Mieterin ist nicht Eigentümerin des Hauses, von daher hat sie auch keinen Verlust, wenn das Haus abbrennt.OK, sie muss sich eine neue Wohnung suchen und ihren Hausrat ersetzen, was dank der Hausratsversicherung kein Problem ist, aber den Schaden aus dem nicht mehr existenten Haus hat der Hauseigentümer also der Vermieter. Ein Mieter schliesst niemals eine Gebäudeversicherung ab. Wozu auch?

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Was hast du eigentlich für eine Vorstellung von Hausratversicherung bzw. was rechtfertigt nun Deinen Platzraub auf dieser Seite?

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Sie trägt bei Einschluss vom Leitungswasserschäden etwa die Schadensbeseitigung einer durchnässten Decke der untenliegenden Wohnung infloge eines defekten Schlauchs der Wasch- oder Spülmaschine, Frostschäden der Installation einer im Winterurlaub abgedrehten Heizung sowie Einwirkungs- und Folgeschäden bei Sturm und Hagel: Der Sonnenschirm auf dem Balkon fliegt von einer Hagelgewitterböe erfasst auf ein geparktes Auto.

Das alles trägt die Hausratversicherung ganz bestimmt nicht. Evtl. die durchnässte Bett- oder Sofadecke.

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Auf solche Forderungen seitens des Vermieters besteht kein Rechtsanspruch, aber es ist halt auch nicht verboten die Vermietung an solche Bedingungen zu knüpfen.

V i e l l e i c h t nicht verboten (wer weiss?), aber Schwachsinn.

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@vulkanismus

Vermieter fordern heute vieles, was an Schwachsinn grenzt, weil sie einfach glauben dadurch ihr Eigentum besser gesichert zu haben.

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