Mietvertrag auf zwei Hauptmieter. Wohnt nur einer der Hauptmieter. Möglich?
Wenn ich zusammen mit einer weiteren Person gemeinsam eine Wohnung miete, er aber nicht miteinzieht. Muss er weil er im Vertrag steht, die Wohnung als Zweitwohnsitz melden, obwohl er dort sich nie aufhält? MUSS ich die HV informieren, dass der zweite Hauptmieter weiterhin im Vertrag bleibt aber dort nicht wohnt? Berlin.
3 Antworten
Leider ist in Berlin alles möglich, denn in Berlin sieht man sich ausser Stande, z.B. mit der Kontrolle des Melderechts. Aber das ist nicht alles, so sieht man sich in Berlin auch nicht in der Lage angezeigten Sozialmißbrauch zu verfolgen oder auch andere Dinge einzuhalten, die überall in Deutschland eingehalten werden. Nimmt er in Berlin einen Zweitwohnsitz, dann wird sich das FA sehr schell melden, wenn dies nicht gegeben ist. Die Hausverwaltung ist aussen vor, denn ihr Interesse besteht ja nur darin, die Wohnug zu vermieten. Die Vermieterbescheinigung für den Mieter wurde ja nicht bewußt gefälscht. Das wäre strafbar!
Er kann mitunterschreiben, dadurch wird er nur dann zahlungspflichtig gegen dem Vermieter, falls der andere Hauptmieter seine Zahlung der Miete und Nebenkosten einstellt.
Solange besagter Mitmieter nicht mit in diese Wohnung einzieht, muss er sich auch nicht unter dieser Anschrift anmelden.
Denn sehr oft werden derartige Mietverträge rein zur Sicherheit des Vermieters abgeschlossen, um eine zweite solvente gesamtschuldnerisch haftende Person als Mitmieter zu haben.
Beides NEIN
Naja, er ist bereit den Mietvertrag mit zu unterschreiben, möchte aber sich nicht ummelden, bzw. keinen Zweitwohnsitz melden, da er ja in dieser Wohnung nicht wohnen wird. Die Frage ist: wenn er mitunterschreibt, ist er VERPFLICHTET diese Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden? Oder kann er mitunterschreiben und das war’s.