Verlegung des Hauptwohnsitzes weg vom Arbeitsort

1 Antwort

Zweitwohnsitz: Nein

Steuerlich absetzen: Ja (Doppelte Haushaltsführung)

Rat: Steuerberater vorher aufsuchen, damit keine schädlichen Sachverhalte geschaffen werden.

Warum kein Zweitwohnsitz? Klingt unlogisch.

0
@vulkanismus

Der Erstwohnsitz muss dort angemeldet werden, wo man seinen überwiegenden Aufenthalt hat. Ausnahmen gibt's nur bei Verheirateten (Besonderer Schutz von Ehe und Familie).

0
@Mikkey

Also kann er doch. Denn wie will die Behörde denn wissen, wo er sich hauptsächlich aufhält? Oder anders gesagt kann er ja in Stuttgart evtl. nur einmal übernachten.

0
@vulkanismus

Er kann auch eine Bank ausrauben, trotzdem ist es sinnlos, darüber zu spekulieren.

0